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Geschrieben
Hallo,

ich möchte ein Thema ansprechen, welches sicher in den Köpfen der meisten Leute als"Glasklar" empfunden wird.
Wir werden jedoch sehen das es ein gewisses "Auslegungsvakuum" geben wird.

Folgendes Problem: - welches sind die technischen Mindestanforderungen an eine Baumaschine im Hebezeugeinsatz ?
Überlastwarneinrichtung ist klar! Einstellung der Kipplast +Standsicherheit.

VBG 40 §25 besagt: "Rücklaufen der Last Hubwerke und Auslegereinziehwerke von Baggern, die auch zum Heben und Transportieren von Einzellasten, insbesondere mit Hilfe von Anschlagmittel bestimmt sind, wobei zum Anschlagen und Lösen der Last die Mithilfe von Personen notwendig ist, müssen so eingerichtet sein, dass ein unbeabsichtigtes Zurücklaufen der Last verhindert wird"

Meine Frage, auf gut Deutsch!!! Welche Zylinder sind mit einer Rohrbruchsicherung auszurüsten.
Es gibt 100te Baumaschinen im Hebezeugeinsatz an denen KEINE Rohrbruchsicherung an dem Knick- oder Stielzylinder vorhanden ist. Geht das konform mit VBG 40 §25 oder nicht???


Wo sind die BG-leute?? Bitte aufklären!!!

Dankeim Vorraus

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Geschrieben
Bei unseren Französischen Kunden müssen alle Zylinder soweit ausgerüstet sein, inklusive Löffelzylinder. In Deutschland meine ich, der HUB-, GAUH-/Nacken- und der Stielzylinder. Aber wäre interessant zu erfahren ob das jemand genauer und vor allem sicher sagen kann.
Geschrieben (bearbeitet)
Hub - und Nackenzylinder ist klar. Aber was ist wirklich mit dem Stielzylinder.
Ich meine, was sinnvoll ist ist klar..
Stangenseite des Stielzylinders bringt noch weitere sicherheit. Die Frage ist, was ist die gesetzlichen Mindestanforderung. Ich glaube nicht das es 10 % der Maschinen im Hebezeugeinsatz sind die an dem Stielzylinder eine RBS haben.
Die Antwort dazu steht sicher in der DIN EN 474-5. Verfügt jemand von euch über diesen Text?? bearbeitet von Baumaschinendoktor

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