Colourconcept 6.595 Geschrieben 24. Januar 2008 Share Geschrieben 24. Januar 2008 Für mich aus Neugier, bzw. um das Thema "rund" zu bekommen: Ist denn das mit den Land-/Fortwirtschaftsmaschinen definitiv? Habe noch nicht weiter als gestern (siehe oben) recherchiert und diesen Passus nur bei Wikipedia aber nicht im ABMG gefunden Und Wiki ist ja mit gewisser Vorsicht zu geniessen Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Headmaster 0 Geschrieben 26. Januar 2008 Share Geschrieben 26. Januar 2008 Also das mit dem Land und Forstwirtschaftlichen Transporten und grünen Nummern ist sowieso ein Buch für sich! Großer Traktor 50 kmh mit 2 Hängern und grünem Nummernschild ist Führerscheinklasse T ausreichend! Mit schwarzen Kennzeichen oder für Nicht Landwirtschaftliche Transporte ist Führerschein Klasse CE erforderlich! Bei kleinen Schleppern bis 32 kmh darfste mit grünen Nummern mit 2 Anhängern fahren mit schwarzen Kennzeichen nur einen usw. Da blicken zum großen teil selbst die Polizisten nicht durch!Und verstehen muss es glaub auch keiner wieso man wegen einen andersfarbigen Nummernschilds dann einen anderen Führerschein braucht!MfG Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
ScaniaR620 0 Geschrieben 26. Januar 2008 Share Geschrieben 26. Januar 2008 Und verstehen muss es glaub auch keiner wieso man wegen einen andersfarbigen Nummernschilds dann einen anderen Führerschein braucht!Also obwohl i selber aus da Landwirtschaft komm, bei uns heißts immer alles was Gummistiefel an hat und a grüne Nummer hat, hat Narrenfreiheit Ob jetz auf da Straße mit irgendwelche Ausnahmen (3m Breite, anderer Führerschein, kein Fahrtenschreiber usw.) oder bei anderen Sachen (Priviligierung für bauen im Außenbereich z.b.) Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
unimogthorsten 0 Geschrieben 26. Januar 2008 Share Geschrieben 26. Januar 2008 jetzt mal keinen Neid auf die Landwirte! Die Mautbefreiung gilt für Zugmaschinen mit Schlüsselnummer 8710. Hat z.B. der Unimog Schlüsselnr. 8700, Zugmaschine, ist er mautpflichtig. Wird er auf dem Papier durch ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach §19 STVZO" zur Zugmaschine Ackerschlepper mit der Schlüsselnr. 8710 ist er mautbefreit. Ebenso darf der 8710 in die Umweltzonen einfahren was dem 8700 verwehrt bleibt. Des Weiteren ist die Zugmaschine Ackerschlepper in der Versicherung wesentlich günstiger. Woher ich das weiß? Aus eigener Anschauung- ich habe gerade meinen Unimog zum Ackerschlepper umschlüsseln lassen. Kostet 36 Euro irgendwas für das Gutachten und die normalen Gebühren bei der Zulassungsstelle in Höhe von knapp 60 Euro inkl. neuer Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.Ich dürfte mit der Zugmaschine mit Anhänger und den Führerscheinklassen L und T vollkommen legal mit 60km/h ein Zuggewicht von 40t bewegen. Aber 8t am Stück darf ich mit dem alten 3er nicht fahren! EU-Logik eben. Wo da der Sinn versteckt ist wissen die Götter...... Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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