Liebherr 112 26 Geschrieben 25. Dezember 2007 Geschrieben 25. Dezember 2007 (bearbeitet) Also bei mir in der Gegend hab ich es auch noch nie gesehen, dass die Ketten abends entfernt wurden. Sogar, als im Januar 2007 der Sturm "Kyrill" über das Land zog, und man bei der Baustelle des neuen Rathauses von Gießen (einen Bildbericht gibt es hier im Bauforum) die Arbeiten wegen des orkanartigen Windes eingestellt hat, blieben die Ketten hängen und wurden vom Wind hin und her gepeitscht...scheint schon was dran zu sein an der Faulheit der Leute... bearbeitet 25. Dezember 2007 von Beat Zitieren
Gast Beat Geschrieben 25. Dezember 2007 Geschrieben 25. Dezember 2007 On 25.12.2007 at 17:52, Günni schrieb: Gilt das mit den Ketten auch für Untendreher oder ists da egal?.......Ja dies gilt auch für die Unterdreher. Dort geht es in erster Line um den Lärm wo die Ketten verursachen wen die beim starkem Wind an den Turm schlagen. Sonnst, passieren tut bei den Unterdrehern ja nichts, auch den die Ketten im Turm einhängen, kann sich der Kran im Wind immer noch frei drehen. Zitieren
Torsten K 57 Geschrieben 26. Dezember 2007 Autor Geschrieben 26. Dezember 2007 Ich weiß gar nicht, ob das mit der Kette in Deutschland überhaupt Vorschrift ist, sie abends abzuhängen, aber soweit ich weiß nicht. Hab es jedenfalls noch nie gehört. Zitat Noch was zur Laufkatze. Bei LIEBHERR ist es so das die Laufkatze im Normalfall unter den Laufkatzmotor gestellt wird. Dies nur so am Rande erwähnt.Ist bei den Untendrehern bei LIEBHERR aber nicht so, zumindest habe ich es in noch keiner Betriebsanweisung gelesen. Viele Untendreher haben ihren Laufkatzmotor auch direkt am Anfang des Auslegers. Zitieren
mpcom 0 Geschrieben 26. Dezember 2007 Geschrieben 26. Dezember 2007 (bearbeitet) Hi,in DE gibt es keine vorschrift, die das aushängen der Kette vorschreibt. Zumindes hab ich keine in BGVD6 gefunden. Leider ist das hier in der gegend Mode geworden, zu Feierabend diverse maschienen (Tischkreissäge z.B.) in den Kran zu hängen, aus Diebstallschutz gründen Abgesehen davon das dies nicht zulässig ist und ich mal vorgeführt habe, wie einfach sich diese auch ohne zugang zur Steuerung runterholen lassen ist das zumindest bei meinem Kran vorbei bearbeitet 26. Dezember 2007 von Beat Zitieren
Günni 12 Geschrieben 26. Dezember 2007 Geschrieben 26. Dezember 2007 (bearbeitet) On 26.12.2007 at 11:11, mpcom schrieb: Hi,in DE gibt es keine vorschrift, die das aushängen der Kette vorschreibt. Zumindes hab ich keine in BGVD6 gefunden. Leider ist das hier in der gegend Mode geworden, zu Feierabend diverse maschienen (Tischkreissäge z.B.)in den Kran zu hängen, aus Diebstallschutz gründen . Abgesehen davon das dies nicht zulässig ist und ich mal vorgeführt habe, wie einfach sich diese auch ohne zugang zur Steuerung runterholen lassen ist das zumindest bei meinem Kran vorbei Was heisst Mode? Bei uns uns gehört die Kreissäge quasi zum Kran dazu aber schon Jahrzehnte.......runter wäre echt kein Problem zumindest bei meinen Typen von Kränen die ich kenne. bearbeitet 26. Dezember 2007 von Günni Zitieren
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