Jamilah 0 Geschrieben 14. Dezember 2007 Geschrieben 14. Dezember 2007 Hallo an alle Ich bin neu hier und auf der Suche nach einem Rat. Mein Vater möchte im nächsten Jahr eine Baumaschinenvermietung gründen und ich helfe ihm ein wenig bei der Einholung von Infos. Momentan bin ich damit beschäftigt ihm diverse Vorlagen wie z.b. Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Rechnung usw. zu erstellen. Da mein Vater es aus der Praxis nicht wirklich kennt, möchten wir wissen wie ihr es denn so handhabt, nachdem ein Mietvertrag aufgesetzt wurde. Beispiel: Jemand kommt zu euch und will einen Bagger mieten. Natürlich muss erstmal ein Mietvertrag geschrieben werden und dann? Ich habe schon einige Formulare gesehen, die Mietvertrag und Übergabeprotokoll in einem waren. Der Mieter kriegt den Mietvertrag ja mit, aber muss er bei der Rückgabe des Baggers auch einen Wisch wieder vorlegen oder wie ist das? Wie funktioniert das ganze in der Praxis?Kann mir jemand dembezüglich weiterhelfen? Zitieren
Wolfman 0 Geschrieben 15. Dezember 2007 Geschrieben 15. Dezember 2007 Hallo Jamilah,die Vermieter, die ich kenne, benutzen ein Formular für Mietvertrag und Übergabe. Es werden darauf die Kundendaten (Adresse, Baustelle, Abholer, KFZ-Kenzeichen) und in einer Tabelle die Geräte festgehalten. Das Formular wird bei Ausgabe und Rücknahme von Mieter und Vermieter unterschrieben.Das Ganze ist als Durchschreibsatz. Das unterste Formular erhält der Kunde bei der Abholung - auf der Rückseite mit den Mietbedingungen. Die nächste Seite bekommt der Kunde als Rückgabebestätigung. Das Original bleibt beim Vermieter und manchmal gibt es noch eine Kopie, die mit der Rechnung verschickt wird.Bei uns werden von jedem Gerät, das herausgegeben wird oder bei uns ankommt noch Fotos gemacht.Wenn du noch Fragen hast, immer raus damit Beste Grüße Micha Zitieren
Jamilah 0 Geschrieben 15. Dezember 2007 Autor Geschrieben 15. Dezember 2007 Hallo Micha,vielen Dank für die Antwort! Wenn der Kunde jedoch die Maschine wieder zurückgibt, muss er dann irgendeinen Wisch mitführen, eine Art Lieferschein, den Mietvertrag etc.? Mein Vater ist der Meinung, dass bei der Maschine stets ein Begleitpapier mitzuführen ist. Stimmt das?Wenn's nach mir ginge, würde ich das Ganze so machen:Ich schließe mit dem Mieter einen Mietvertrag ab (logisch), den beide Parteien unterzeichen müssen, d.h. Mieter und Vermieter. Ein Exemplar ist für mich, das andere (mit den AGBs auf der Rückseite) erhält der Mieter für seine Unterlagen. Gleichzeitig notiere ich die wesentlichen Merkmale VOR Mietbeginn, z.B. Tankinhalt, amtl. Kennzeichen des Abholers usw..Bringt der Mieter die Maschine wieder (OHNE jegliches Papierchen, nur mit der Maschine) stelle ich als Vermieter ihm eine Empfangsbestätigung aus mit Vermerken wie beispielsweise Tankanzeige (bei kraftstoffbetriebenen Maschinen), evtl. Beschädigungen usw..Demnach habe ich EIN einziges Formular, dass Mietvertrag und Übergabeprotokoll in einem ist, der oberste Teil ist der Mietvertrag unten (evtl. zum Abtrennen) das Übergabeprotokoll, worauf die Vermerke wie Tankinhalt, Beschaffenheit der Maschine usw. gemacht werden. Der Mieter muss mit der Maschine bzw. dem Gerät KEIN Begleitpapier mitführen. Funktioniert das Ganze so oder anders? Zitieren
Wolfman 0 Geschrieben 15. Dezember 2007 Geschrieben 15. Dezember 2007 Im Prinzip meinst du das Gleiche . Man kann sich nur nicht darauf verlassen, das jemand seine Ausfertigung wieder mitbringt, daher die Durchschreibesätze. Mit dem ersten Blatt ist der Nachweis für den Kunden da, woher er die Maschine hat. Zitieren
Jamilah 0 Geschrieben 15. Dezember 2007 Autor Geschrieben 15. Dezember 2007 Danke Micha,genauso hab ich das mir nämlich auch gedacht. Zitieren
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