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Geschrieben
Hallo!
Ich habe vor kurzer Zeit den Arbeitgeber gewechselt und nun hat mein ehem. Arbeitgeber "versäumt" mir das Ausgleichskonto auszuzahlen. Jetzt muss ich beim Arbeitsgericht eine Mahnung beantragen. Liege ich richtig wenn ich dazu noch Überstundenzuschläge ( 25%) geltend mache ? Ich denke ja. Weiß es jemand genau?
Vielen Dank ! Snoopi

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Geschrieben (bearbeitet)
....ich hatte einen Ähnlichen Fall. Der Arbeitgeber "versäumte" whistling.gif damals auch die nachweisbar geleisteten Überstunden zu Bezahlen.
Die Richterin legte damals bei der Güteverhandlung meinem Ehemaligem AG nahe die meine Forderungen Anzuerkennen und Auszuzahlen!

Zitat: "Wie ich das hier sehe,werden keine Zuschläge gefordert. Ich empfehle ihnen die Forderungen Auszugleichen,das wird sonst nur noch teurer für Sie!"

Demnach wäre es völlig legitim gewesen,einen Überstundenzuschlag von 25% auf die geleisteten Stunden einzufordern! bearbeitet von Moppel
Geschrieben
Hallo Snoopi,
die Sache ist ganz einfach. Die Regelungen für Arbeitszeitkonten sind im
Tarifvertrag geregelt. Da steht's drin.
Frag bei der IG BAU nach!!
www.igbau.de

Schönen Sonntag

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