snoopi 1 Geschrieben 8. Dezember 2007 Geschrieben 8. Dezember 2007 Hallo!Ich habe vor kurzer Zeit den Arbeitgeber gewechselt und nun hat mein ehem. Arbeitgeber "versäumt" mir das Ausgleichskonto auszuzahlen. Jetzt muss ich beim Arbeitsgericht eine Mahnung beantragen. Liege ich richtig wenn ich dazu noch Überstundenzuschläge ( 25%) geltend mache ? Ich denke ja. Weiß es jemand genau? Vielen Dank ! Snoopi Zitieren
Moppel 1 Geschrieben 9. Dezember 2007 Geschrieben 9. Dezember 2007 (bearbeitet) ....ich hatte einen Ähnlichen Fall. Der Arbeitgeber "versäumte" damals auch die nachweisbar geleisteten Überstunden zu Bezahlen.Die Richterin legte damals bei der Güteverhandlung meinem Ehemaligem AG nahe die meine Forderungen Anzuerkennen und Auszuzahlen!Zitat: "Wie ich das hier sehe,werden keine Zuschläge gefordert. Ich empfehle ihnen die Forderungen Auszugleichen,das wird sonst nur noch teurer für Sie!"Demnach wäre es völlig legitim gewesen,einen Überstundenzuschlag von 25% auf die geleisteten Stunden einzufordern! bearbeitet 9. Dezember 2007 von Moppel Zitieren
koddee 12 Geschrieben 9. Dezember 2007 Geschrieben 9. Dezember 2007 Hallo Snoopi,die Sache ist ganz einfach. Die Regelungen für Arbeitszeitkonten sind im Tarifvertrag geregelt. Da steht's drin. Frag bei der IG BAU nach!!www.igbau.deSchönen Sonntag Zitieren
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