Matze17 2 Geschrieben 13. November 2016 Geschrieben 13. November 2016 Zusätzlich kann man noch sagen, dass je nach Bodenart oder eingebauten Material, die Kräfte/Schwinnungen natürlich auch anders übertragen werden. Zitieren
Schachtmeister 839 Geschrieben 13. November 2016 Geschrieben 13. November 2016 Wir im Tiefbau arbeiten in gefährlichen Bereichen mit Erschütterungsmessern. Momentan habe ich eine Baustelle da geht bei einer Schwingung von drei Millimeter der Voralarm los. Bei sechs Millimeter muss eingestellt werden. Die Werte geben Unternehmen an, die dafür entsprechend vorgängige Untersuchungen gemacht haben. Ist eine sehr kostspieliges Unterfangen, lohnt sich jedoch bei einem Beweisverfahren . Zitieren
Gast Tom-ST Geschrieben 14. November 2016 Geschrieben 14. November 2016 Und wenn dazu noch ne Lärmpegelmessung vorgeschrieben ist dann ist Behinderung im Ablauf Tagesgeschäft. Zitieren
SirDigger 2.270 Geschrieben 14. November 2016 Geschrieben 14. November 2016 PS Durch den Beklagten dokumentierte Vorschäden, sind vor Gericht wirkungslos. Es sei den man hat diese gemeinsam mit dem Kläger dekumentiert, und besitzt ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll. Da das kein Anwohner macht... kommt der unabhängige vereidigte Gutachter zur Bestandsdokumentation ins Spiel. Diesen zubeauftragen ist Sache des AG, es sei den erschreibt diese lesitung mit dem Hauptangebot aus. Zitieren
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