Gast Zeppelin-Malocher Geschrieben 29. Juli 2004 Geschrieben 29. Juli 2004 Soweit ich weiß wird in Mellendorf bei Hannover auch der Maschinenlehrgang absolviert.Nur soll der über 6Monate gehen und ist sehr kostspielig.Ein ehemaliger Arbeitskollege hatte ihn durchgezogen. Dort machst du alles.Kl.2Raupe MinibaggerRadladerKettenbaggerGraderFertiger und staplerschein wenn du willst Zitieren
johannes 1.730 Geschrieben 29. Juli 2004 Geschrieben 29. Juli 2004 Auf der bayerischen Bauakademie kann man Baggerkurse aller Art machen.Des war mal n Übungsgelände der Bundeswehr.Terex haltet da seine Händlertage ab.www.baybauakad.de Zitieren
MC86 5 Geschrieben 6. August 2004 Geschrieben 6. August 2004 Hallo Zusammen, nur mal zur Sicherheit, in Deutschland gibt es also einen Lehrberuf der die korrekte Bedinung von Baumaschinen als Ausbildungsziel hat.Das wäre hier (A) auch wünschenswert, weil das eine echte Lücke ist, etwas auf Papier (Einsatzberechtigung oder so) gibts hier in der Regel erst bei Baumaschinen auf öffentlicher Straße, im Gelände geht es nach dem Motto "wer kann, der kann", natürlich gibt es auch Positive Ausnahem, aber für die Bedingung eines Kettenbaggers ist bei uns offiziell keine Ausbildung nötig, nach meinem Wissensstand zumindest?? Zitieren
Mr_Jay-X 7 Geschrieben 6. August 2004 Geschrieben 6. August 2004 Voraussetzungen für die Teilnahme einer Erdbaumaschine am öffentlichen StraßenverkehrErdbaumaschinen dürfen nur auf öffentlichen Straßen fahren, wenn sie nach der StVZO und StVO ausgerüstet sind und der Fahrer den entsprechenden Führerschein besitzt.Folgende Führerscheine sind notwendig: Bei einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 6 km/h darf ohne Führerschein gefahren werden; Beträgt die bbH weniger als 25 km/h, ist die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse L erforderlich (zulässige Gesamtmasse bleibt unberücksichtigt); Beträgt die bbH mehr als 25 km/h, ist bei Erdbaumaschinen, mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg die Führerscheinklasse B und über 3500 kg Gesamtmasse die Führerscheinklasse C1, bzw. über 7500 kg Gesamtmasse die Führerscheinklasse C erforderlich. Es müssen folgende Dokumente mitgeführt werden:: ABE (Allgemeine Betriebsfahrerlaubnis), Führerschein, Prüfbericht gemäß VBG 40 §50 (Sachkundeprüfung) Ist die bbH höher als 20 Km/h, dann muß der Mobilbagger/Radlader ein eigenes Kennzeichen haben.Ist die bbH niedriger als 20 Km/h, daann reicht die Kennzeichnung auf der linken Seite das Mobilbaggers/ Radladers mit Vorname/Zuname/Wohnort des Besitzers aus (Firma und Sitz) nach StVZO §64bFür Bagger und Schaufellader gilt:Wenn das Sichtfeld nicht ausreicht, muß mindestens eine Begleitperson als Einweiseer an Kreuzungen und Straßeneinmündungen dem Führer des Fahrzeuges die für das sichere Führen erforderlichen Hinweise geben.Die Entfernung von der Mitte des Lenkrads bis zur Vorderkante des Auslegers/der Schaufel darf nicht mehr als 3,5 m betragen, es sei denn, der Bagger wird als Anhänger befördert (siehe Richtlinie für die Sicht aus Kraftfahrzeugen und Richtlinie für die Gestaltung der Ausrüstung der Fürerhäuser von Kraftwagen, Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen). Zitieren
The-Cat-Man 931 Geschrieben 6. August 2004 Geschrieben 6. August 2004 Hallo,In Holland gibt es zwei möglichkeiten zum Baugerätefahrer zu werden. Die erste möglichkeit ist das man 3 Jahre lang einen Tag in der Woche zu eine Berufsschule fährt und dort die Theorie lernt und 4 Tage der Woche bei eine Firma lernt mit Baumaschinen umzugehen. Nach den 2. und 3. Jahr hat man auch eine Praxisprüfung, aber diese ist nur bezüglich auf die Sicherheit beim arbeiten mit ein Gerät.Die zweite möglichkeit ist das man 3 Jahre an eine Berufsschule (SOMA) in Harderwijk (NL) fährt. Hier ist man die erste 2 Jahre wo man dan auch die praxis lernt, den die Schule hat eigene Geräte vom minibagger über Raupenbagger bis Radlader und Dozer. Das 3. Jahr lernt man die Praxis in eine Firma, wo man dan meistens nach den Schulabschuss auch einen Job bekommt.Selbst habe Ich das erste gemacht, mit viel erfolg. Zitieren
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