steamshovel 1 Geschrieben 8. Juni 2008 Geschrieben 8. Juni 2008 Hab' hier noch net so recht durchgesehen, aber ich wollte mal fragen, wie das nun ist?1. Also brauch man n' Schein zum Baggerfahren? Wenn ja, wie heißt der?2. Wie viel Kohle kostet das so ungefähr?3. Wie lange geht so ein Lehrgang (Wenn man's braucht)?Sorry, wenn das jetzt ein wenig plump klingt, aber ne' andere Formulierung ist mir gerade nicht so eingefallen ok...zu 1.) Es ist angeraten den Schein zu machen , viele Firmen stellen ohne nicht mehr ein. Absolute Plicht ist ein Baugeräteschein noch nicht , vorausgesetzt Dein Chef bestimmt daß Du Bagger fahren sollst (laß Dir das am besten schriftlich geben). Setzt Du Dich von alleine drauf bist Du dran wenn was passiert (ein angeritztes Telefonkabel reicht da schon ). zu 2.) über die Kosten bin ich nicht auf dem Laufenden . Das hängt auch vom Umfang des Lehrgangs ab . Ich weiß nicht ob´s den 5-Tage-Lehrgang vom Tüv noch gibt ... der war damals so um die 1000 DM ( enthielt allerdings nur Theorie und die Prüfung , also höchstens was für altgediente Baggerfahrer). Für meinen 9-Monatslehrgang (übers Arbeitsamt finanziert) standen damals 14000 DM auf dem Papier ... Umfang: Sicherheitslehrgang wie beim Tüv , Bodenmechanik ,Maschinentechnik , Vermessung , Bauhandwerkliche Grundausbildung (Verbaue , Pflastern , Kanalbau , Kabelbau ) , Grundlagen Bauwerksmechanik Abbruch , ca. 3 Monate praktische Übungen mit Baumaschinen , 1 Monat Praktikum in einer Baufirma ,theoretische und praktische Prüfung . Wenn Du aktuelle Zahlen möchtest mußt Du Dich in Deiner Gegend erkundigen wer solche Lehrgänge durchführt und was dafür aufgerufen wird.zu 3.) kommt wie gesagt auf den Umfang des Lehrgangs an . Die Kurzlehrgänge vom Tüv wurden schon vor 10 Jahren bemängelt , weils ne reine Theorieausbildung war und es immer wieder Leute gab die nach so nem bissel Theorie meinten sie wären die besten Baggerfahrer und voller Elan den Bagger umgeschmissen haben. Aber obs die überhaupt noch gibt , keine Ahnung. Das kürzeste von dem ich zuletzt gehört hab waren 3 Monate Zitieren
Äko 84 Geschrieben 8. Juni 2008 Geschrieben 8. Juni 2008 Und Arbeitest Du noch als Maschinist?Wir hatten damals auch ein paar vom amt,(die alles in ars.. gesteckt bekommen haben CE ,Gefahrgut und Staplerschein) und die haben in der PAuse nur so ein mist gequatscht wie ,wenn ich das hier fertig habe ,gehe ich sowie so wieder Stempeln!!!!!!!!!Wir die damals ne Lehre gemacht haben und am anfang unserer Berufslaufbahn standen haben alle diese scheine nicht bekommen!!!(haben sogar geklagt IHK. IG BAU und der ganze rotz) hat aber nichts gebracht!Hoffe das ,Du noch in Arbeit stehst und nicht so einer bist! Also ich muß sagen du hast leider recht. Ich arbeite als Baggerfahrer, war aber auch der einzige von 16 Mann der mit´m Herz dabei war und auch was lernen wollte. Den anderen war alles scheiß egal. Die wollten nur den Lkw bzw. den Brief haben. Und das sind dann genau die Leute die dann den anderen die Laune verderben. Soweit ich weiß sitz ich und noch einer von den 16 auf´m Bagger. Schöne grüße. Zitieren
MoRCy 1 Geschrieben 8. Juni 2008 Geschrieben 8. Juni 2008 (bearbeitet) Da mir das ganze keine Ruhe gelöassen hat habe ich bei der BG-Bau in Frankfurt angefragt und folgendes zurück bekommen_________________________________________-Sehr geehrter Herr XX, sie beziehen sich auf die Unfallverhütungsvorschrift VGB 40. Diese Vorschrift ist außer Kraft gesetzt worden. Dies ist Teil der neuen Arbeitsschutzkonzeption, die zu einem schlankeren Vorschriftswesen führen soll. In diesem Zusammenhang sind viele weitere Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt worden. An deren Stelle tritt zu allererst staatliches Recht (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, ...) und dann allgemein gehaltenere Grundvorschriften der Berufsgenossenschaften, z.B. die Vorschrift BGV A 1: Grundsätze der Prävention. Zielrichtung der politischen Neuausrichtung ist eine größere Gestaltungsfreiheit der Unternehmen /Unternehmer. Damit einher geht natürlich auch eine größere Eigenverantwortung. Zu ihrer Frage gibt es Aussagen im Staatlichen Recht ( Betriebssicherheitsverordnung) sowie in der genannten Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1: Grundsätze der Prävention. Betriebsicherheits-Verordnung § 9 Unterrichtung und Unterweisung (1) Bei der Unterrichtung der Beschäftigten nach § 81 des Betriebsverfassungsgesetzes und § 14 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit den Beschäftigten 1. angemessene Informationen, insbesondere zu den sie betreffenden Gefahren, die sich aus den in ihrer unmittelbaren Arbeitsumgebung vorhandenen Arbeitsmitteln ergeben, auch wenn sie diese Arbeitsmittel nicht selbst benutzen, und 2. soweit erforderlich, Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel in für sie verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen. Die Betriebsanweisungen müssen mindestens Angaben über die Einsatzbedingungen, über absehbare Betriebsstörungen und über die bezüglich der Benutzung des Arbeitsmittels vorliegenden Erfahrungen enthalten. (2) Bei der Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit 1. die Beschäftigten, die Arbeitsmittel benutzen, eine angemessene Unterweisung insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren erhalten und 2. die mit der Durchführung von Instandsetzungs-, Wartungs- oder Umbauarbeiten beauftragten Beschäftigten eine angemessene spezielle Unterweisung erhalten. BGV A 1: Grundsätze der Prävention § 7 Befähigung für Tätigkeiten (1) Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. (2) Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. Grundsätzlich muss der Unternehmer seine Entscheidungen / Auswahl aus der obligatorischen Gefährdungsbeurteilung ableiten. Dabei hat er den Stand der Sicherheitstechnik zu berücksichtigen. Mangels konkreter Regelungen im neuen Vorschriftenwerk hat er Regelungen in zurückgezogenen Vorschriften (z.B. VBG 40) durchaus zu würdigen. Allerdings bedeutet dies gerade im vorliegenden Fall nicht automatisch, dass er die alten Vorschriften 1:1 umzusetzen hat. Mit nachvollziehbaren Begründungen (z.B. akzeptables Risiko) kann er auch andere Lösungen /Entscheidungen umsetzen. Zusammenfassend: Die alte VBG 40 ist nicht mehr verbindlich. Das neue Vorschriftenwerk erzwingt keine bestimmte Qualifikation des Baumaschinenführers und auch letztlich keine schriftliche Beauftragung.Letzteres ist natürlich im Sinne der Rechtssicherheit für den Unternehmer selber mehr als empfehlenswert (gestiegene Eigenverantwortung). Die Beauftragung setzt selbstverständlich eine Überprüfung der Eignung des Bedieners voraus. Bei komplexeren und gefährlicheren Geräten ist eine Qualifikation durch kompetente Ausbildungsstellen (z.B. wie bei Ihnen durch die Dekra-Akademie Berlin) natürlich rechtssicherer als eine gegebenenalls lückenhafte Unterweisung durch den Unternehmer selber oder von ihm beauftrage Führungskräfte. Das Transportieren eines rohen Eies über den Betriebshof als Eignungsnachweis ist natürlich keinesfalls eine ausreichend rechtssichere Eignungsprüfung. Zu den notwendigen Kenntnissen für einen sicheren Baumaschinenbetrieb gehören auch ausreichende Kenntnisse über die Gerätetechnik und über die relevanten Arbeitsschutzvorschriften/-regeln, die sich letztlich mit den Gefahren und den zun treffenden Maßnahmen auseinandersetzen. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. XXBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Prävention Region Frankfurt am Main Hungener Straße 6 60389 Frankfurt Telefon: 069 4705-0 Fax: 069 4705-299 Mobil: 0171 890 4507 Internet: www.bgbau.de bearbeitet 8. Juni 2008 von MoRCy Zitieren
Micha02 0 Geschrieben 8. Juni 2008 Geschrieben 8. Juni 2008 ok...zu 1.) Es ist angeraten den Schein zu machen , viele Firmen stellen ohne nicht mehr ein. Absolute Plicht ist ein Baugeräteschein noch nicht , vorausgesetzt Dein Chef bestimmt daß Du Bagger fahren sollst (laß Dir das am besten schriftlich geben). Setzt Du Dich von alleine drauf bist Du dran wenn was passiert (ein angeritztes Telefonkabel reicht da schon ). zu 2.) über die Kosten bin ich nicht auf dem Laufenden . Das hängt auch vom Umfang des Lehrgangs ab . Ich weiß nicht ob´s den 5-Tage-Lehrgang vom Tüv noch gibt ... der war damals so um die 1000 DM ( enthielt allerdings nur Theorie und die Prüfung , also höchstens was für altgediente Baggerfahrer). Für meinen 9-Monatslehrgang (übers Arbeitsamt finanziert) standen damals 14000 DM auf dem Papier ... Umfang: Sicherheitslehrgang wie beim Tüv , Bodenmechanik ,Maschinentechnik , Vermessung , Bauhandwerkliche Grundausbildung (Verbaue , Pflastern , Kanalbau , Kabelbau ) , Grundlagen Bauwerksmechanik Abbruch , ca. 3 Monate praktische Übungen mit Baumaschinen , 1 Monat Praktikum in einer Baufirma ,theoretische und praktische Prüfung . Wenn Du aktuelle Zahlen möchtest mußt Du Dich in Deiner Gegend erkundigen wer solche Lehrgänge durchführt und was dafür aufgerufen wird.zu 3.) kommt wie gesagt auf den Umfang des Lehrgangs an . Die Kurzlehrgänge vom Tüv wurden schon vor 10 Jahren bemängelt , weils ne reine Theorieausbildung war und es immer wieder Leute gab die nach so nem bissel Theorie meinten sie wären die besten Baggerfahrer und voller Elan den Bagger umgeschmissen haben. Aber obs die überhaupt noch gibt , keine Ahnung. Das kürzeste von dem ich zuletzt gehört hab waren 3 MonateVielen Dank, das hat meine Fragen für's erste gedeckt Zitieren
steamshovel 1 Geschrieben 8. Juni 2008 Geschrieben 8. Juni 2008 Da mir das ganze keine Ruhe gelöassen hat habe ich bei der BG-Bau in Frankfurt angefragt und folgendes zurück bekommen_________________________________________- .........BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Prävention Region Frankfurt am Main Hungener Straße 6 60389 Frankfurt Telefon: 069 4705-0 Fax: 069 4705-299 Mobil: 0171 890 4507 Internet: www.bgbau.de Na diese Aussage bestätigt doch alles bisher gesagte ... Pflicht isses nicht aber wenn was passiert und Du kannst ne entsprechende Qualifikation nicht nachweisen gibts arge Probleme . Mal ganz ehrlich , wo heutzutage die Versicherungen (und die BGs zählen auch dazu genau wie die Krankenversicherungen) versuchen sich vor jeder Zahlung zu drücken und man fast jede einem zustehende Leistung einklagen muß , sollte man doch verstärkt Vorsicht walten lassen . Wie will man denn rechtssicher nachweisen daß eine Ordnungsgemäße Einweisung stattgefunden hat? Einzigste Möglichkeit eine unabhängige Prüfung (sprich Baumaschinenschein) durch unabhängige Prüforganisationen. Bei jeder innerbetriebliche Einweisung hat derjenige der die Einweisung durchführt das Nachweisrisiko (wenn sich im Schadenfall rausstellt daß die Einweisung mangelhaft war wirds verdammt teuer ) , einzigste Ausnahme wenn man nachweisen kann daß man beauftragt wurde genau diese Person selbst einzuweisen ... dann geht der schwarze Peter an den Vorgesetzten. Dieser muß dann die Eignung der Personen (Einweiser und Eingewiesener) nachweisen und wie macht man das wieder? Was die BG da macht ist sowieso ziemlich opportunistisch. "Ihr könnt draufsetzen wen ihr wollt aber im Schadenfall müßt ihr rechtssichere Nachweise bringen daß derjenige richtig ausgebildet ist ". Das alles ist doch nur drauf angelegt die Zahlungen im Schadensfall zu minimieren . Man schafft sich selbst Zustände in denen man immer einen Weg findet Zahlungen herauszuzögern oder ganz abzuwürgen . Stattdessen wären von der BG durchgeführte Sicherheitsschulungen doch viel effektiver , aber das kostet ja was Das System ,so wie´s jetzt ist, hat meiner Meinung nach einen großen Fehler. Es dient rein der Kostenersparnis, nicht wie beabsichtigt der Sicherheit und unternehmerischen Freiheit . Ich selbst bin ja auch Quereinsteiger und hab auch schon vor dem Schein Baumaschinen gefahren. Aber so richtig wurden mir erst bei der Ausbildung die Augen für die Gefahren geöffnet. Immer wieder wird unverbaut inTiefen unterhalb von 2m gearbeitet(Verbau ist ab 1,25m vorgeschrieben) und es kommt zu Unfällen wie neulich in München. Kein Wunder , meiner Meinung nach! Die meisten haben doch gar keine Vorstellung davon wieviel Bodendruck durch einen Bagger oder ein vorbeifahrendes Fahrzeug entsteht , oder daß eine Grabenwand auf einer Breite so tief wie der Graben abrutschen kann, oder wie sich parallel laufende alte Leitungsgräben auswirken. Da fehlen Schulungen die den Leuten die Auswirkungen vor Augen halten ! Aber darin wird ja nicht investiert . Lieber schmeißt man wenns zu spät ist das Geld ein paar Anwälten in den Rachen. Und die wenigsten Unternehmer investieren mehr als unbedingt nötig in Sicherheitsschulungen. Zum einen weils den Firmen finanziell nicht gut geht , zum anderen weil man die Notwendigkeit nicht einsieht ("ist ja bis jetzt noch nichts passiert") . Irgendwo sollte man sich seitens der BG mal entscheiden , entweder man investiert in Prävention oder man zahlt im Fall des Falles ... aber nicht "Wir machen nix und dafür zahlen wir auch nicht" ... Zitieren
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