MoRCy 1 Geschrieben 31. Januar 2008 Geschrieben 31. Januar 2008 was du in deiner Freizeit mit nem bagger auf abgesperrtem Gelände machst ist recht frei von Auflagen was die Fahrerlaubniss angehtsobald du etwas Gewerblich oder Entgeldlich machst haut dir die BG mächtig auf die Finger sobald nur eine Kleinigkeit passiert ohne dass du eine entsprechende Ausbildung nachweisen kannst Zitieren
Macki 0 Geschrieben 31. Januar 2008 Geschrieben 31. Januar 2008 Für das Bedienen von solchen Geräten im öffentlichen Verkehrsraum(oder ums perfekt zu sagen, im Bereich der STVzO) benötigt man einen Führerschein, bie dem man durch eine Prüfung die Verkehrsregeln nachweislich hat lernen müssen.Sonnst nichts!Mir ist noch nie ein BG futzi begegnet, der irgendeinen Nachweis sehen wollte.Obwohl ich sogar Baugeräteführer gelernt hab.Bei meiner alten Firma hatten wir aber intern eine solche Ausbildung.Für JEDEN einen Grundkurs über Radlader usw.Und für die Maschinisten einen weitern Kurs. Danach hielt man eine Firmeninterne Nutzungsgenehmigung für Bagger, Radlader,Walzen,Raupen usw. usf.Frag mal nen 50 J. alten Baggerfahrer, der früher evtl Straßenbauer oder Mechaniker war, nach nem Nachweis für den Umgang mit Baggern... der lacht denjenigen nur aus Zitieren
Kleenen 0 Geschrieben 31. Januar 2008 Geschrieben 31. Januar 2008 Dankeschön. Hab ich das doch noch richtig in behalten, aber danke das ihr es mir bestätigt habt ;-) Zitieren
toby112 4 Geschrieben 31. Januar 2008 Geschrieben 31. Januar 2008 Für das Bedienen von solchen Geräten im öffentlichen Verkehrsraum(oder ums perfekt zu sagen, im Bereich der STVzO) benötigt man einen Führerschein, bie dem man durch eine Prüfung die Verkehrsregeln nachweislich hat lernen müssen.Sonnst nichts!Mir ist noch nie ein BG futzi begegnet, der irgendeinen Nachweis sehen wollte.Obwohl ich sogar Baugeräteführer gelernt hab.Bei meiner alten Firma hatten wir aber intern eine solche Ausbildung.Für JEDEN einen Grundkurs über Radlader usw.Und für die Maschinisten einen weitern Kurs. Danach hielt man eine Firmeninterne Nutzungsgenehmigung für Bagger, Radlader,Walzen,Raupen usw. usf.Frag mal nen 50 J. alten Baggerfahrer, der früher evtl Straßenbauer oder Mechaniker war, nach nem Nachweis für den Umgang mit Baggern... der lacht denjenigen nur aus hiIch denke so wenn man den Schein hat ist ein Nachweis da das der Chef auch weis das man Baggerfahren kann, und nicht wie manche die sich Baggerfahrer schimpfen und dann einen graben ziehen das einem schlecht wirt oder einen Bagger nach dem anderen umschmeißt, solche Hab ich schon genug gesehen.Ich Hab einen Schein, und er Kurs hat sich wirklich rentiert. Ich kann Wartungen selber machen und Hab auch das feinfüllige Fahren gelernt, es ist bei uns in der Gegend so das du mit Schein ehr eingestellt wirst wie einer ohne!mgf toby112 Zitieren
Macki 0 Geschrieben 1. Februar 2008 Geschrieben 1. Februar 2008 Hey!Wie ich sagte, zu den "nachträglichen" "Baggerscheinen" kann ich nichts sagen, habe 3 Jahre( bzw 2 1/2.. halbes Jahr verkürzt) Baugeräteführer gelernt..Da ist der Gesellenbrief der Führerschein Zitieren
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