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Wiesbaden, 25.10.07. Bauarbeitnehmer sollten ihre Anträge auf Auszahlung einer Urlaubsentschädigung für das Jahr 2005 spätestens bis zum 31. Dezember 2007 an SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) stellen. Nach diesem Stichtag verfällt der Anspruch.

Ob einem Arbeitnehmer noch ein Guthaben für Resturlaub aus dem Jahr 2005 zusteht, sieht er auf seinem Arbeitnehmerkontoauszug. Wem kein Kontoauszug vorliegt oder wer unsicher ist, ob für 2005 noch eine Urlaubsentschädigung offen ist, kann sich bei SOKA-BAU beraten lassen und gleichzeitig einen Antrag zur Auszahlung der Entschädigung anfordern. Auf der Website www.soka-bau.de unter der Rubrik "Online-Service" kann man den Antrag auch direkt ausdrucken. Einfach ausfüllen und per Post bis spätestens 31. Dezember 2007 an SOKA-BAU schicken. Das Geld wird umgehend überwiesen.

Einer Auswertung von SOKA-BAU aus dem Jahr 2006 zufolge sind mehr als 50 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse auf dem Bau kürzer als 12 Monate. 44 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse sind sogar kürzer als 6 Monate. Deshalb gibt es auf dem Bau eine umlagefinanzierte Branchenlösung für den Urlaub: Jeder Baubetrieb zahlt monatlich einen tariflich festgelegten Betrag bei SOKA-BAU ein. Wechselt ein Bauarbeitnehmer den Arbeitgeber, nimmt er seinen Urlaubsanspruch mit. Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nimmt, erstattet SOKA-BAU dem Arbeitgeber die gezahlte Urlaubsvergütung. Hat der Arbeitnehmer seinen ihm zustehenden Resturlaub auch im Folgejahr noch nicht genommen, verfällt sein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat danach die Möglichkeit, sich die Urlaubsentschädigung direkt von SOKA-BAU auszahlen zu lassen.

Weitere Informationen und Beratung unter der Rufnummer (06 11) 7 07-43 01
oder im Internet unter www.soka-bau.de

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