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Geschrieben
Hallo beisammen,
hier werden oft mehrere Sachverhalte in einen Topf geworfen. Die gewerbliche Ausübung einer Tätigkeit, das schwarze Kennzeichen und die Nutzung für "land- bzw. forstwirtschaftliche Zwecke"

Gewerbliche Tätigkeit:
Traktoren die gewerblichen Unternehmen gehören, aber Tätigkeiten der unten angehängten Liste ausführen dürfen mit der Klasse T gefahren werden. (z.B. Punkt 2, Punkt 4, Punkt 6).

Das schwarze Kennzeichen:
Das schwarze Kennzeichen muss an einer Maschine angebracht sein, die nicht ausschließlich in der Landwirtschaft verwendet wird. Z.B. auch mal mit dem Anhänger im Erdbau fährt. Sobald mit dieser Maschine Tätigkeiten nach unten stehender Liste ausgeführt werden, reicht die Klasse T, egal welche Farbe das Kennzeichen hat.

Der Traktor mit Anhänger darf, sofern er einem Land- bzw. forstwirtschaftlichen Lohnunternehmer gehört, auch im Erdtrasport mit dem Führerschein Klasse T gefahren werden. (Punkt 4).
Selbst der Transport von Mutterboden bei einem Erdbauer würde ich als land- bzw. forstwirtschaftlichen Zweck kennzeichnen.... Warum? Gemäß Bundesbodenschutzverordnung darf Oberboden nicht "verkippt" werden. Er darf höchstens zwischengelagert werden und später wieder Land oder Forstwirtschaftlich genutzt zu werden. Also dient das ganze der Land- Forstwirtschaft.

Auch heisst es oft dass die Klasse T nicht gilt wenn man für die Biogasanlage fährt, da diese gewerblcih ist. Auch das sagen die unten genannten Punkte nicht. Hierbei betreibt man Landwirtschaft oder es ist eine landwirtschaftlich Nebenerwerbstätigkeit oder aber es ist ein Unternehmen das der Förderung der Landwirtschaft dient oder man fährt für ein Landwirtschaftliches Lohnunternehmen... Alles mögliche Ansatzpunkte, jedoch kein Ausschlusspunkt.

Gruß
Max

Auszug FeV §6:
1) Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, lmkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,

2) Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,

3) landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,

4) Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,

5) Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,

6) Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und

7) Winterdienst.

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Geschrieben
Schon sehr richtig und genau was du geschrieben hast MAX:Da kann ich nichts hinzu fügen.Nur bei Biogasanlagen bleibt zu beachten wer die Biomasse verkauft oder woher sie stammt.Da gibts es doch scho grosse Unterschiede.

Zu den Erdtransporten mit Bulldog kann ich ergänzen und zu sagen:
Macht ein Lohnunternehmer Erdtransporte geweblicher Art muss der Schlepper versteuert sein einen Fahrtenschreiber haben und der Fahrer CE.Ein Lohnunternehmer der den Schlepper versteuert hat und ihn auch für landwirtschaftliche Arbeiten nutzt kann mit grüner Nummer weiterhin gefahren.

@ Sonic

An deiner Stelle würde ich mal in erwägung ziehen den CE zu machen da bist du immer auf der sicheren Seite.Alles andere ist ILLEGAL und kostet den Fahrer und Halter nur Geld und Nerven.Ich kenn des leidige Thema Erdtransporte mit Schlepper-Mulde und hab auch schon mehrfach Kontrollen gehabt.
  • 2 weeks later...
Geschrieben
Hallo Leute,

das Thema finde ich interessant. Ich habe diesbezüglich auch eine Frage.
Ich fahre einen Häcksler (Claas Jaguar 890 Speedstar; 40 km/h), welcher auch für das Häckslen von Mais für Biogasanlagen genutzt wird. Brauche ich in dem Moment, wo der Häcksler für eine Biogasanlage häckselt den CE - Schein oder reicht dann immer noch der T - Schein.

Gruß Chris
Geschrieben
Wie sieht es denn da aus mit meinem L Schein?

Mein Fahrleher sagte das ich da mit Selbstfahrende Arbeitsmaschienen bis 25KM/H fahren darf.
Das sind für mich Radlader, Mobilbagger ect. Darf ich die bei mir in der Firma fahren oder nicht?
Ich kenne auch ettliche Mobilbaggerfahrer bei uns die haben auch nur L-Schein (Autoführerschein) und fahren Ihr Gerät aus auf der Straße. Von Radladern ganz zu schweigen....???

Und als ich dann die Polizei anfragte meiten die nur: Jo wenn du den Schein hast wirste das wohl dürfen???
Also scheint als könnte man mit dem L-Schein tricksen?

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