Zu Inhalt springen
Europas größte Bau & Baumaschinen Community - Mitglieder: 36.970

Recommended Posts

Geschrieben
Genehmigungspflichtige Abbrucharbeiten dürfen nicht in "Selbst- oder Nachbarschaftshilfe" durchgeführt werden. Es ist grundsätzlich ein Abbruchunternehmen zu bestellen.

Bitte mal in der Ladesbauordnung nachlesen.

Gruß,
Thomas

Registriere dich um diese Anzeige nicht mehr zu sehen.

Geschrieben
Oh!

Und ab wann ist der Abbruch genehmigungspflichtig? Hängt das von der Größe des Objekts ab? Habe mal in der Landesbauordnung Hessen gestöbert, aber nichts darüber gefunden eusa_think.gif

Alex

Geschrieben
Der Abbruch von Gebäuden bis 300 m³ umbauter Raum ist in NRW genehmigungsfrei. Scheinbar gibt es diese Regelung in Hessen nicht. Hier wären dann alle Abbrüche genehmigungspflichtig mit Ausnahme derjenigen, die in § 63 (Baugenehmigungsfreie Vorhaben) erwähnt sind.

Der Abbruch von genehmigungspflichtigen Gebäuden in Eigenleistung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft wird. (§ 82 Abs. 9)

Gruß,
Thomas

Diskutiere mit!

Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Antworte auf dieses Thema...

×   Du hast formatierten Inhalt eingefügt..   Formatierung wiederherstellen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch umgewandelt und eingebettet.   Statt dessen nur den Link anzeigen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

  • Gerade aktiv   0 Mitglieder

    • No registered users viewing this page.
×
  • Neu erstellen...