Thomas 6 Geschrieben 13. September 2007 Geschrieben 13. September 2007 Genehmigungspflichtige Abbrucharbeiten dürfen nicht in "Selbst- oder Nachbarschaftshilfe" durchgeführt werden. Es ist grundsätzlich ein Abbruchunternehmen zu bestellen.Bitte mal in der Ladesbauordnung nachlesen.Gruß,Thomas Zitieren
vc4rider 0 Geschrieben 14. September 2007 Autor Geschrieben 14. September 2007 Oh!Und ab wann ist der Abbruch genehmigungspflichtig? Hängt das von der Größe des Objekts ab? Habe mal in der Landesbauordnung Hessen gestöbert, aber nichts darüber gefunden Alex Zitieren
Thomas 6 Geschrieben 14. September 2007 Geschrieben 14. September 2007 Der Abbruch von Gebäuden bis 300 m³ umbauter Raum ist in NRW genehmigungsfrei. Scheinbar gibt es diese Regelung in Hessen nicht. Hier wären dann alle Abbrüche genehmigungspflichtig mit Ausnahme derjenigen, die in § 63 (Baugenehmigungsfreie Vorhaben) erwähnt sind.Der Abbruch von genehmigungspflichtigen Gebäuden in Eigenleistung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft wird. (§ 82 Abs. 9)Gruß,Thomas Zitieren
vc4rider 0 Geschrieben 14. September 2007 Autor Geschrieben 14. September 2007 aha! danke.und wie hoch ist das bussgeld in solch einem fall? Zitieren
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