Familienfee 0 Geschrieben 8. September 2007 Autor Geschrieben 8. September 2007 Hallochen,mach mal ne pause, wer noch ne idee hat zu meinem thema,bitte nur ran damit,bin für echte hilfen dankbareinen schönen abend noch[/color][color=#3366FF] Zitieren
MaMu 40 Geschrieben 8. September 2007 Geschrieben 8. September 2007 (bearbeitet) Das heißt, das die statische Last, die die LKW's in den Baugrund einleiten, nicht für die Risse verantwortlich sein können. Denn dafür müßte dein Haus 25 Meter tief gegründet sein und die LKW's soviel Gewicht besitzen, das sich dies noch in 25 Meter Tiefe auswirkt. Dann wäre die Straße und der Gehweg aber schon lange, lange eher ein Acker. Was mit den Schwingungen ist, kann man aus der Ferne jedoch nicht erörtern. Da kommt es auf den Baugrund an. Wie ist der anstehende Boden? Lehmig oder eher sandig? Wie hoch steht das Grundwasser? Gruß Marcus bearbeitet 9. September 2007 von MaMu Zitieren
Form 8A 249 Geschrieben 9. September 2007 Geschrieben 9. September 2007 Ich sehe hier hier Probleme sowohl in baurechtlichen als auch bautechnischen Fragen.Wenn hier kein B-Plan vorliegt, gilt § 34 Baugesetzbuch. Demnach ist die geplante Bebauung der vorhandenen anzupassen. Da hier keine Fotos vorliegen, kann von meiner Seite keine diesbezügliche Aussage zur Problematik getroffen werden.Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze regelt die LBO der jeweiligen Bundesländer. Die Stellplätze müssen zwar im Bauantrag nachgewiesen werden, in der Praxis erfolgt aber die Abnahme durch die Bauaufsicht und die Fertigstellungsmeldung wenn die Außenanlagen noch nicht fertiggestellt sind. Die Art der Abstellplätze ergibt sich durch das im Bauantrag angegebene Gewerbe. Ein Stellplatz für PKW erfordert andere Dimensionen wie der für LKW. Möglicherweise ist zur Lösung dieser Problematik ein Gespräch bei der Bauaufsicht hilfreich.Weiterhin fehlen nähere Angaben zum Wandaufbau (Stärke, WDVS?) sowie Fotos der Risse. Sind es Putzrisse oder gehen diese durchs Mauerwerk? Es könnte sich durchaus auch um Bauschäden durch eine mangelhafte Bauausführung handeln. In diesem Fall haftet der Bauträger bzw. die Handwerker. Wenn das Haus 2004 erbaut wurde (wann war die Abnahme?) drängt die Klärung dieser Frage, da die Gewährleistungsfristen demnächst ablaufen.Noch ein Satz zum LKW Verkehr. Die entstehenden Kräfte und die daraus resultierenden Schwingungen, die in den Baugrund eingeleitet werden, sind abhängig von der Fahrzeugmasse, der Fahrgeschwindigkeit und dem Straßenzusteand. Eine pauschales Rezept, auf die Schnelle ausgestellt, ist im Forum nicht möglich. Wir können Hilfestellung zur weiteren Verfahrensweise oder anhand geposteter Fotos unsere Einschätzung abgeben. Wenn's hart auf hart kommt, kann nur ein Sachverständiger vor Ort helfen. Der kostet zwar Geld, aber sachverständiger Rat ist halt nicht kostenlos zu kriegen, gerade wenn die Probleme dringlich sind. Qualifizierte Sachverständige für Bauschäden nennen z.B. die Ingenieurkammern der jeweiligen Bundesländer. Zitieren
Hawe 1 Geschrieben 9. September 2007 Geschrieben 9. September 2007 Hallo,wenn ich mir das alles so durchlese kommt mir der Gedanke, dass man zur Ursachenermittlung auch noch in eine andere Richtung forschen sollte. Nämlich schlicht und ergreifend Baumängel. Möglicherweise ist die Art der Hausgründung für die Lage und das Haus nicht ausreichend?! Das ist aber nur ein Denkansatz meinerseits.1. aus der Ferne (Kristallkugel ist gerade beim Polierer )2. als Nicht-Fachmann getroffene AussageDanke,werd's mal probieren mit dem zeichnen,wenn es denn so ist was haben wir dann falsch gemacht?hatten doch einen architekten und eine baufirma,dachte darauf kann man sich verlassen,gruß familienfee ....und Schweine können fliegen und die Erde ist eine Scheibe...Mit meinen Erfahrungen kann ich nur sagen: Wenn es vernünftig werden soll, mach's (manchmal) besser selber. Der Architekt und die Leute der Baufirma müssen/wollen nicht in dem Haus wohnen.Nur meine 2 Cent zum Thema, Harry Zitieren
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