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Frankfurt am Main – Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt den Gesetzesentwurf der hessischen Landesregierung für ein hessisches Tariftreuegesetz. Danach müssen Unternehmen, die Aufträge des Landes oder der Kommunen erhalten möchten, nachweisen, dass sie –und ihre Nachunternehmer - ihren Beschäftigten den Tariflohn zahlen. „Durch das Tariftreuegesetz soll Dumpingkonkurrenz durch Niedriglohnanbieter verhindert werden“, sagt Harald Schaum, Regionalleiter der IG BAU.

Das Tariftreuegesetz in Hessen umfasst die Bauwirtschaft, das Gebäudereinigerhandwerk, den Garten- und Landschaftsbau, das Abbruch- und
Abwrackgewerbe und das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe – bis auf letzteres alles Branchen, deren Beschäftigte die IG BAU vertritt. „In Hessen haben wir immer wieder Fälle aufgedeckt, in denen Bauarbeiter auf Baustellen der öffentlichen Hand für weniger als den ihnen zustehenden Lohn beschäftigt wurden. Deshalb sind wir froh, wenn unsere Forderung nach einem Tariftreuegesetz nun in die Tat umgesetzt wird“, sagt der IG BAU-Regionalleiter.

Tariftreuegesetze gibt es bisher in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Das Gesetz für Hessen soll voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

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