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Geschrieben
Frankfurt am Main - Ab 1. September gelten neue, höhere Mindestlöhne im Baugewerbe. So sieht es der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe vor. Für Facharbeiten erhöht sich der Mindestlohn West von 12,40 Euro auf 12,50 Euro, der Mindestlohn Ost bleibt mit 9,80 Euro unverändert. Für einfache Arbeiten (Ungelernte) steigt der Mindestlohn West von 10,30 Euro auf 10,40 Euro, der Mindestlohn Ost von 8,90 Euro auf 9,00 Euro. Die Mindestlöhne gelten zwingend für alle in Deutschland tätigen gewerblichen Arbeitnehmer unabhängig davon, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht.

„Der Mindestlohn verhindert, dass Bauarbeiter auf einer deutschen Baustelle zu Löhnen arbeiten müssen, von denen man nicht leben kann. Weniger als den Mindestlohn zu zahlen ist gesetzlich verboten. Der Arbeitgeber, der das trotzdem tut, muss nicht nur mit hohen Bußgeldern rechnen, sondern wird auch vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausgeschlossen", sagt Klaus Wiesehügel, Vorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).

Zusätzlich zu beachten ist das Prinzip des „Lohns der Baustelle". Arbeitnehmer, die aus den östlichen Bundesländern kommen und in
Westdeutschland arbeiten, haben Anspruch auf mindestens den Mindestlohn West. Durch die Mindestlöhne gebe es keinen Grund mehr, den Wettbewerb allein über den Preis und damit auf dem Rücken der Arbeitnehmer auszutragen, sagt der IG BAU-Chef.

Übersicht aktuelle Tariflöhne:
  • 1 month later...

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Geschrieben
Sauber.

12,50 West und 9,80 Ost. Sind die Ossis so schlechte Arbeiter oder wie soll ich das Verstehen???
Seit jahren fließt ein großteil der Steuern (Aufbau Ost, Soli) in die Neuen Länder und da sind die Herren nicht in der Lage den Arbeits Esel vernünftig zu vergüten.
Also "Ich" Verstehe das nicht.

Und was der IG Bau Chef da Ablässt ist auch Kalter Kaffe, denn wenn er Rechnen könnte wüste er das selbst 12,50 ein absoluter Hungerlon ist. Den nach meiner Rechnung bleibt einem Unferheiratetem gerade mal ca 400 Euro nach allen abzügen und Laufenden Unkosten. Wenn er jetzt noch Raucht wird es Eng.

Schönen Gruß an den IG BAU CHEF drinks.gif
Geschrieben
„Der Mindestlohn verhindert, dass Bauarbeiter auf einer deutschen Baustelle zu Löhnen arbeiten müssen, von denen man nicht leben kann. Weniger als den Mindestlohn zu zahlen ist gesetzlich verboten. Der Arbeitgeber, der das trotzdem tut, muss nicht nur mit hohen Bußgeldern rechnen, sondern wird auch vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausgeschlossen“, sagt Klaus Wiesehügel, Vorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).[i]

Hallo alle zusammen

Das klingt ja schon mal nicht ,schlecht mehr Geld echt supi top.gif
Aber wen sollen denn die höheren Bussgelder abschrecken???????
Es bekommt nun mal mehr oder weniger der den Zuschlag der den besten Preis macht und der lässt sich nunmal erzielen wen Du Deine Angestellten nicht mit dem vergütest was Tarif ist.
NEIN ,zahl Ihm weniger und Du hast nicht so hohe Lohnkosten. Diese Einsparung kannst Du ja bei der Angebotsabgabe berücksichtigen und bekommst sicherlich den Zuschlagich, ich finde der Denkansatz geht nach hinten los oder habt Ihr schon mal ne Baustelle gesehen wo ständig der Zoll auftaucht und nach Schwarzarbeitern sucht? laugh.gif laugh.gif laugh.gif
Hab die Brüder noch nie gesehen ausser bei Mc`ns

Geschrieben
Hallo beisammen,
also wenn man sich so die großen Baustellen anschaut bekommt da kaum einer den Mindestlohn. Der GU vergibt fast alles und die Firmen die es ausführen sind entweder nicht in D (wenn dann in Ost-D) ansässig oder es sind keine Baufirmen. Und der Rest der noch übrig bleibt ist bekommt dann 8 Stunden geschrieben und darf 12 Arbeiten -> "Überstunden sind im Stundenlohn enthalten".
Da hilft auch kein Gesetz weiter, wenn das Geld das der Unternehmer bekommt nicht ausreicht. Denn der Chef der zuerst an die Arbeiter und dann an sich denkt ist äußerst selten.
Gruß
Max

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