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Geschrieben (bearbeitet)
Hallo Nic,

ich würde vermuten, hier liegt ein Betriebsübergang nach §613a BGB vor, evtl. solltet Ihr Euch mal an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden (Rechtsschutzversicherung vorhanden?), dann habt Ihr Klarheit.
Bei einem Wechsel kann man u.U. Nachteile erleiden, die einem erst wesentlich später auffallen, daher unbedingt vorher klären, was bei einem Wechsel alles zu beachten ist.

Gruß
Jens bearbeitet von Supergrobi

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Geschrieben
Hallo Jens,
eben wegen des vermuteten 613a BGB meine Checkliste.
Die Fakten sind da nämlich wichtig.
Ich würde wegen der SOKA BAU Sache auf jeden Fall
die Baugewerkschaft empfehlen. Die haben da die besseren
Kontakte auch zur SOKA. (und mehr Ahnung vn en Tarifen in
diesem Bereich)

Man hört voneinander.

Koddee

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