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Geschrieben
Ich benötige dringend und vorallem kurzfristig Informationen bzw. Hinweise zu Quellen zu nachfolgendem Problem.

Mein Mann ist als Zimmermann tätig in einer Firma, die im Bauhauptgewerbe arbeitet.

Nun will der Chef sparen und aus dem Hauptgewerbe raus. Er will jetzt eine Art Hausmeisterservice eröffnen.
Mein Mann soll nun praktisch in der "alten" Firma gekündigt werden und in der neuen angestellt.

Große Informationen hat er dazu nicht erhalten.
Er soll sich aber z. B. überlegen, was mit seinem Urlaub geschehen soll. (hat ca. 26 Tage stehen) - ob er ihn sich jetzt auszahlen lassen soll mit allen sozialvers.pfl. Abzügen oder in 2 Jahren von der SOKA, dann wäre nur Lohnsteuer zu zahlen.

Wir denken, dass sicherlich noch viel mehr zu beachten ist und wollen daher wissen, ob jemand schon Erfahrungen damit hat.

Eins, worauf man sicherlich achten muss, ist die Erstellung eines Zeugnisses von der "alten" Firma. Denke ich jedenfalls.

Was sollte man noch beachten? Welche Nachteile hat der Arbeitnehmer (mein Mann wink.gif) dadurch, dass die Firma nicht im Bauhauptgewerbe ist?

Es wäre schön, wenn ich hier Hilfe bekommen könnte. Wir haben etwas Sorgen, dass ihm dadurch Nachteile entstehen, die wir jetzt vielleicht noch gar nicht absehen können.

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Geschrieben
Hallo und willkommen!

Kann dazu nicht viel sagen - allerdings ist bei solchen "Änderungskündigungen" immer zu beachten, ob man dadurch quasi zum "Frischling" wird, d.h. bei einer Kündigung z.B. wäre die Abfindung kümmerlich, weil man ja nur seit kurzer Zeit zur Firma gehört.

Ich denke, daß hier noch Rat von anderen kommen wird. Interessant wäre, wie alt dein Mann ist und wie lange er bei der "bisherigen" Firma war....

Gruß

Andreas
Geschrieben
Hallo,

dazu gibt es folgendes zu sagen:
Zuerst kann das Unternehmen, wenn es die gleichen Tätigkeiten ausübt, die SOKA BAU nicht einfach verlassen. Die Bestimmungen hierzu haben gleichsam Gesetzeskraft, weil der Tarifvertrag eine sogenannte Allgemeinverbindlichkeit besitzt.

Zum Zweiten hängt noch etwas mehr dran, nämlich die Zusatzversorgung. Heute ja ein durchaus wichtiger
Aspekt, wenn die Renten weiter gekürzt werden. Auch wenn die Höhe der Zahlungen nicht grad üppig sind,
so tragen sie doch zu einer Unterstüzung bei.
Der Urlaub ist natürlich sehr wichtig. Er kann, wenn die Firma tatsächlich nicht mehr Bautätigkeiten ausübt, über die SOKA abgefordert werden.

Sehr wichtig: das alte Arbeitsverhältnis besteht fort. Es wäre eine Betriebsänderung, bei der die Arbeitnehmer ihre alten Rechte behalten. Übrigens auch den Anspruch auf 30 Tage Urlaub, weil es für Hausmeisterdienste keinen Tarifvertrag gibt, der dann angewandt werden könnte.
Ansonsten rat ich bei der zuständigen Gewerkschaft anzurufen, weil doch zuviel dranhängt.

www.igbau.de
Geschrieben


Interessant wäre, wie alt dein Mann ist und wie lange er bei der "bisherigen" Firma war....

Gruß

Andreas


er ist 33 J. und im Oktober seit 5 Jahren dort (in dem Zeitraum sind auch Arbeitslosigkeit wg. Wetter enthalten)


@koddee

es soll wohl so sein, dass der Chef die alte Firma behält und nur er bleibt dort angemeldet, weil er für sich keine Berufsgenoss. zahlen muss und eine weitere eröffnet, in der mein Mann dann anfängt. Von daher ist es keine Änderung sondern tatsächlich wohl ein neues Arbeitsverhältnis.

Ich finde die ganze Sache etwas seltsam.

Kann man auch Rat von der Gewerkschaft einholen, wenn man nicht! dort drin ist???????


Geschrieben
Hallo,
auch wenn es eine Neugründung ist , die Maschinen und der Gerätepark aber bleiben, ist es
eine Betriebsumwandlung oder ein Betriebsübergang.

Und dann bleiben eben alle Rechte erhalten. Das Ganze ist doch eh nur ein besonderer
Weg (das Wort Trick erspare ich mir), um Kosten zu Lasten der Arbeitnehmer zu sparen.
Zur Erinnerung noch einmal: wenn er dieselben Arbeiten weiter macht, kann er nicht aus der SOKA raus.

Checkliste:
-Bleibt er auf dem Bauhof?
-bleibt das Büro das Gleiche?
-sind die Autos noch die selben?
-was ist mit den Maschinen, z.B. Sägen, Bohrmaschinen usw.?
-wer hat das Sagen?

Im Übrigen einfach bei der IG BAU anrufen und fragen. Oder gleich hingehen.

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