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Geschrieben (bearbeitet)
Hallo Stefanie,

ihr scheint ja einen kostengünstigen RA zu haben wink.gif

Ne, im Ernst: Den Großteil der Briefe kann man IMHO kostengünstig selber schreiben. Wichtig ist immer die Einhaltung und Nennung sinnvoller Fristen/Nachfristen. Also nicht schreiben: Ich will einen Fertigstellungstermn. Sondern: Ich erwarte die Mitteilung eines verbindlichen Fertigstellungstermins zum xx.xx.2005. Wenn die Frist verstrichen ist eine Nachfrist setzen (ebenfalls genau Datiert) und mit den entsprechenden Konsequenzen drohen.

Ich weiß nicht wie Euer Zahlungsplan aufgeteilt ist, aber solche Jungs sind nur mit Geld im Schach zu halten. Ich hoffe Ihr habt eine entsprechende Abnahme des Baus von Eurer Seite vertraglich vorgesehen. Somit kann er sich die Abnahme seines Kellers an den Allerwertesten heften, solange Ihr nicht grünes Licht gebt und dadurch den Bau oder einen Teil davon abnehmt. Übrigens gibt es auch eine Abnahme durch Inbetriebnahme (also Einzug). Also nicht vorher einziehen bevor alle Mängel beseitigt sind.

Zum Einbehalt von Zahlungen ist zu sagen, dass diese ca. das 2-4 Fache des Mängelwertes betragen dürfen. Aber bitte beachten, dass, sollte der Einbehalt nicht begründet sein, der Bauträger Zinsen für den einbehaltenen Betrag verlangen kann.
Mängel grundsätzlich immer dokumentieren und entsprechenden Schreiben beilegen, damit genau beschrieben ist, was mangelhaft ist.

Für die Überschreitung der Bauzeit können selbstverständlich Kosten geltend gemacht werden. Wenn der Bauträger jedoch vorher sagt, dass ich im Januar noch nicht kündigen sollte, dies aber trotzdem tue und in ein Hotel ziehe, werde ich sicherlich auf den Hotelkosten sitzen bleiben, da ich per Gesetz verpflichtet bin, die Kosten für den Bauträger so gering wie möglich zu halten. Also einfach noch nicht kündigen. Dies könnt Ihr erst machen, wenn die Sache mit dem verbindlichen Fertigstellungstermin geklärt ist. Zur Höhe der Kosten die geltend gemacht werden können: Nicht die Kreditkosten vergessen ! Miete sowieso, aber auch an evtl. Mehrkosten denken, die auf Grund größerer Anfahrtwege zur Arbeit o.ä. entstehen. Ich denke nicht dass man dabei über 100€/Tag kommt (Ausgehend von einem Kredit/Eigenleistung von 200000 € bei 4,5% sind das rund 750 € + Miete mit 700 € angenommen=1450 €/Monat) was bei einem Tag ca. 50 € ausmacht. Zinskosten aber auch für Eigenkapital einrechnen !!! Wenn Ihr natürlich eine Konventionalstrafe ausgehandelt hättet (ein Fertigstellungstermin wäre dann natürlich sinnvoll wink.gif ) oder der BT sich später auf eine solche Vertragsänderung einlässt (was ich zu bezweifeln wage) könnt ihr auch 1000 €/Tag vereinbaren wink.gif

Auch wenn Ihr dem BT den Auftrag entziehen möchtet ist übrigens o.g. Vorgehensweise Pflicht: Frist, Nachfrist mit Konsequenzen, Konsequenzen

Sinnvoll ist unter Umständen auch strittige Forderungen auf ein Sperrkonto einzuzahlen, auf das der BT nur mit Eurem Einverständnis Zugriff hat (Auf diese Option hat er bei Einbehalten übrigens Anspruch, aber viele wissen das nicht wink.gif also nur mit Aufforderung machen).

Übrigens wäre es sinnvoll zu wissen, ob Ihr einen Vertrag nach VOB abgeschlossen habt oder nach BGB.

Das Einschalten eines Gutachters macht durchaus sinn, wenn man selbst nicht genügend Ahnung hat vom Bau.

Zu Euren Wänden... also es wird sicherlich nicht mehr so häufig mit Bimssteinen gebaut, aber ein Mangel ist es erst mal nicht, da auch Bimssteinwände noch den Anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Kommt eben auf die Gegebenheiten vor Ort an. Wenn kein anstehendes Grundwasser vorhanden ist, der Erddruck nicht zu hoch ist und die Wandkonstruktion aus Bimsstein + Dämmung den Anforderungen der EnEV entsprechen gibt es dagegen eigentlich nix zu sagen.

Wenn Ihr anstehendes Grundwasser habt, muss natürlich durch eine entsprechende Abdichtung (Schwarzwanne + Drainage) entgegengewirkt werden.

Übrigens gibts noch was wegen der Verjährungsfristen/Gewährleistungsansprüche zu sagen:

Nach VOB/B 2002 gilt eine Gewährleistung von 4 Jahren auf ein Gewerk, nach BGB 5 Jahre (andere Fristen können natürlich vereinbart werden). Die Verjährung für verdeckte Mängel liegt bei 30 Jahren. Wenn also z.B. die Betondeckung zu gering ist (<2,5 cm im Innenbereich wenn ich mich richtig erinnere) und das Ding beginnt zu rosten, kann ich auch nach 30 Jahren noch den (hoffentlich noch verfügbaren) Maurerbetrieb zur Verantwortung ziehen.

Ist jetzt alles ein bisschen chaotisch dahergeschrieben, hoffe aber Du kannst Dir einen Reim drauf machen wink.gif

Gruss bearbeitet von haegar

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Geschrieben
Sag mal, sind die Aussenwände wirklich Bimsstein ? Hab mir eben noch mal die Bilder angeguggt...

Würde jetzt eher mal auf Kalksand ggf. auch Porenbeton tippen... Die Trennwände zwischen den Häusern scheinen Bimsstein zu sein...
Geschrieben
eusa_think.gif
Wenn man beim letzten Bild zwischen dem Bagger durchschaut, ist das der  
Aufgang für die Arbeiter zu Ihrem Arbeitsplatz? Wenn ja dann ist es wirklich eine Arme Firma.  
Wenn man sich keine Leitern Leisten kann.  
Bei uns nennt man das eine Hühnerleiter,   

Naja, ich sehe auf den Bildern nirgends einen Kran und um Baustoffe so hochbringen zu können, bietet sich eine solche kleine Rampe an, würd ich auch net anders machen wink.gif
Geschrieben
@Nittermann:Ja der Bau ist in Langenfeld an einer Hauptstrasse aber es ist eine hohe Mauer zwischen dem haus und der Strasse.Kennst Du den Bau??

@Form8A:Der Gutachter wollte gerne das Bodengutachten und hatte es auch schon vom BT gefordert (kam natürlich nichts zurück)!Der Gutachter ist der meinung das es da (?stehendes Sickerwasser gibt?)wenn ich das mal so richtig schreibe,der BT meint aber das dies nicht der fall wäre!

@Supergrobi:Es gibt zum Glück Zeugen für die Aussage das es im Dezember fertiggestellt werden sollte (Im Angebot was wir damals gelesen haben war sogar von Frühjahr die rede) die nachbarn die in das andere Eckhaus ziehen!Das wir immer zeugen dabei haben sollte wenn wir einen termin mit dem BT haben ist eine gute sache und ich werde das in Zukunft auch immer machen.

@Holger:Das ist natürlich eine sehr Krasse entscheidung und bis wir das machen versuchen wir erstmal so über die Runden zu kommen!

Haegar:Ein Bekannter von uns ist RA biggrin.gif ,wir dachten das einfach besser ankommt wenn ein RA die Briefe schreibt,vielleicht kapiert der BT dann mal das wir es ernst meinen.
Die Briefe hatten wir auch bisher genauso geschrieben wie du es hier sagtest,doch leider kommt von BT nichts zurück,kein anruf garnichts (naja ne Karte zu weihnachten haben wir bekommen...suuuuper)

Die Mängel wurden vom Gutachter bisher immer schriftlich festgehalten!
Da wir wirklich garkeine ahnung vom Bau haben haben wir uns sofort für einen Gutachter entschieden,weil man uns wirklich alles erzählen könnte und wir würden wahrscheinlich nichts kapieren eusa_think.gif
Ich werde heute abend nochmal schaun ob es nun Bims Poren oder wie auch immer ist,leider muss ich das erst nachlesen.
Und die Rampe wird wirklich nur dafür gebraucht um die materialien hoch zu schaffen,die Leitern sind im und hinten am Bau.

Nochmals lieben Dank für eure Tipps ,werde eure beiträge heute abend wiedermal meinem Mann zeigen und schaun was er dazu sagt!

Grüßle Steffi
PS:Ich hoffe ich habe jetzt erstmal alle fragen beantwortet und nichts vergessen top.gif
Geschrieben
So ich habe jetzt mal alles vor mir liegen und werde das jetzt einfach mal abschreiben.

also


Kellergeschoß aus Bimsstein36,6cm dick,gemäß statischer Berechnung.
Innenseitig vollfugig gemauert,unverputzt.
Wohngeschosse aus porenbeton-Steinen,24cm dick,mit 5cm zusätzlicher Wärmedämmung und Vormauer-Verklinkerung.
haustrennwände 17,5cm stark mit 2cm schalldämmung,gemäß statischer berechnung.

Tragende Innenwände in allen geschossen aus Porenbeton-oder Bims-Steinen,17,5cm dick,
gem.statischen erfordernissen.Nichttragende innenwände in den geschossen 11,5cm dick.

Die gesamte aussenanlage wird verklinkert gem.Klinkervorlage.

so ich hoffe damit kann man schon etwas mehr anfangen

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