Stefanie 0 Geschrieben 11. Januar 2005 Autor Geschrieben 11. Januar 2005 Hallo und danke für die vielen Antworten,also in unserem Vertrag steht leider nichts von einem fertigstellung Termin.Es wurde uns nur mündlich gesagt das es im Dezember fertig sein soll.Was wir bisher gemacht haben ist 2 mal einen Brief an den Bauträger geschriebendas er uns erstens das Bodengutachten zukommne lassen soll und uns den Fertigstellungstermin nennen soll weil wir sonst einen teil der nächsten rate einbehalten werden!Das haben wir kurz vor Weihnachten gemacht und bisher nichts von ihm gehört.Dann haben wir jetzt gesagt das wenn er sich bi mitte des Monats nicht meldet das wir dann durch einen rechtsanwalt mal einen brief verfassen lassen damit er merkt das es uns ernst ist!Als unser Gutachter mit auf der baustelle war und schaun wollte ob die Mängel behoben wurden hat sich der bauträger total quer gestellt und wollte nicht das man da jetzt nachschaut!Der Gutachter hat gesagt das er das gefühl hat das der bauträger noch nie bebaut hätte!Zu dem Namen vom Bauträger ..ich weiss nicht ob ich sowas hier machen darf,nicht das man mir dann mal nen Strick dadurch dreht.Naja wir werden mit dem rechtsanwalt mal besprechen wie wir weiter vorgehen!Werde euch weiter auf dem laufenden haltenGrüßle Steffi Zitieren
nittermann 6 Geschrieben 11. Januar 2005 Geschrieben 11. Januar 2005 Hey Stefanie ich hab mal ne Frage liegt der Bau in Langenfeld/ Düsseldorf an einer sagen wir mal gut befahrenen Straße???? Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 11. Januar 2005 Geschrieben 11. Januar 2005 Als unser Gutachter mit auf der baustelle war und schaun wollte ob die Mängel behoben wurden hat sich der bauträger total quer gestellt und wollte nicht das man da jetzt nachschaut!Der Gutachter hat gesagt das er das gefühl hat das der bauträger noch nie bebaut hätte!Sehr gut: Die Einschaltung eines baubegleitenden Gutachters.Also wenn man die Bilder Eures Baus sieht und die Beiträge liest - Keller aus Bimssteinen, Stand der Technik wären Außenwände aus Stahlbeton - , hat Euer Gutachter wahrscheinlich recht bzgl. seiner Einschätzung über die Berufserfahrung Eures Bauträgers. In der Branche aber nichts ungewöhnliches. Wenn Mängel auftreten, dokumentieren und schriftlich beim Bauträger anzeigen sowie auf Abhilfe pochen. KEINE Mängelbehebung = Bauabschnitt nicht fertiggestellt = kein Anspruch des Bauträgers auf Kohle, selbst wenn Teilrechnung vorliegt! Den Namen des Bauträgers kannste hier ruhig benennen, den Strick dreht er sich gerade selbst.Habt Ihr Schwierigkeiten mit der Gründung oder wozu braucht Ihr das Bodengutachten? Zitieren
Supergrobi 38 Geschrieben 12. Januar 2005 Geschrieben 12. Januar 2005 also in unserem Vertrag steht leider nichts von einem fertigstellung Termin.Es wurde uns nur mündlich gesagt das es im Dezember fertig sein soll.Hallo Stefanie,ich denke, auch ein mündlich genannter Termin hat eine Verbindlichkeit. Gibt es unabhängige Zeugen für die Terminaussage? Ich würde wahrscheinlich erstmal sämtliche Zahlungen einstellen, das ihm auch entsprechend mitteilen und erst wieder zahlen, wenn schriftlich ein Termin für die Übergabe seitens des Bauträgers fixiert wurde. Und ansonsten: alles dokumentieren und am Besten immer einen Zeugen mitnehmen, wenn es Termine mit dem Bauträger gibt.Wir hatten bei unserem Haus richtig Glück, wenn ich das hier sehe. Wir hatten einen Fertigstellungstermin im Notarvertrag und mußten erst bei Übergabe zahlen. GrußJens Zitieren
Holger 1 Geschrieben 12. Januar 2005 Geschrieben 12. Januar 2005 Unbedingt irgendwie den Vertrag annulieren und Zahlungen restlos stoppen!Sucht euch schnellstens einen anderen Bauträger, der weitermachen kann! Lasst euch von einem anderen Bauträger darin beraten, wie man gegen den ersten vorgehen kann!/Holger Zitieren
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