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Stuttgart. Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, endlich für eine verbesserte Integration von Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge zu sorgen. Im Koalitionsvertrag vom November 2005 war ursprünglich vereinbart worden, dieses Vorhaben bis zum 1. Januar 2007 zu realisieren. Bislang ist die geplante Regelung jedoch nicht umgesetzt worden.

Nach Abschaffung der Eigenheimzulage Ende 2005 hat die baden-württembergische Bau- und Wohnungswirtschaft auf die verlässliche Umsetzung einer gleichwertigen Einbindung von Wohneigentum in die Altersförderung vertraut. Sie befürchtet nun, dass diese wichtige Zielsetzung in den Mühlen der Politik zerrieben wird. „Gibt es keinen adäquaten Ersatz, wird sich die bereits vorhandene Wohnraumknappheit vor allem in den Ballungszentren unseres Landes weiter verschärfen", warnt Dieter Diener, Geschäftsführer der Landesvereinigung Bauwirtschaft. Bereits jetzt fehlten in Baden-Württemberg rund 57.000 Wohnungen. Er verweist außerdem darauf, dass es im 1. Quartal dieses Jahres mit – 53,5 % einen dramatischen Einbruch bei den Wohnungsbaugenehmigungen gegeben hat. „Dies zeigt deutlich, dass viele Bauwillige dringend auf staatliche Unterstützung bei der Bildung von Wohneigentum angewiesen sind. Deshalb muss dieser Sektor schnellstens als gleichwertige Alternative bei der privaten Altersvorsorge anerkannt werden."

Zwar ist die Wohneigentumsförderung bereits jetzt im Riestermodell vorgesehen, jedoch gegenüber anderen Anlageformen stark benachteiligt, u.a. weil das angesparte Kapital beim Kauf von Wohneigentum innerhalb weniger Jahre zurückbezahlt werden muss. Dies führt gerade in den Anfangsjahren nach Erwerb einer Immobilie, in denen die Liquidität besonders gering ist, zu außerordentlichen Belastungen für den Bauherrn. Deshalb muss nach Ansicht der Wohnungsbauwirtschaft das so genannte Entnahmemodell nachgebessert werden. Wichtig ist dabei die vollständige Übertragbarkeit des geförderten Altersvorsorgekapitals für den Erwerb von Wohneigentum, ebenso wie der voll umfängliche Einsatz dieser Sparleistung für die Tilgung eines Hypothekendarlehens, einschließlich der Förderbeiträge. Außerdem darf die Grundförderung bei einem möglichen Verzicht der bislang vorgesehenen nachgelagerten Besteuerung nicht reduziert werden.

Für Dieter Diener herrscht nun dringender Handlungsbedarf. Er betont: "Mietfreies Wohnen im Alter ist das sicherste Mittel gegen mögliche Altersarmut und deshalb nach wie vor die beliebteste Form der Altersvorsorge. Die Politik muss diesem Umstand Rechnung tragen und endlich die von ihr selbst vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen sachgerecht umsetzen."

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