HWR3055 1 Geschrieben 4. November 2008 Geschrieben 4. November 2008 muss am Donnerstag wenn ich im Büro bin mal schauen in den unterlagen von Potain ob da auch so was drin ist Zitieren
Kai 2 Geschrieben 5. November 2008 Geschrieben 5. November 2008 (bearbeitet) @ HWR3055Danke, genau das hatte ich auch schon gesehen. Nu brauche ich es auch nicht mehr einscannen.Genau dort steht es. Dieses kleine Heftchen im Abschnitt "Betriebsvorschriften". Soweit ich mich erinner ist dieses wohl auch nicht "mehr" in einigen BAL´s zu finden. Das liegt aber sicher net an Liebherr. @all:Es steht im übrigen auch schon im Vorwort das "Liebherr-Krane" nur benutzt werden dürfen, u.a. unter Beachtung der KOMPLETTEN Krandokumentation.Sollte also immer heißen: Erst lesen, dann fahren. Zumindest sollte man sich mit den technischen und sicherheitsrelevanten Abschnitten der BAL auseinandersetzen wenn man den Krnatyp nicht kennt.Btw: In diesem Fall stammte die BAL von einem 140EC-H 6 Litronic, Bj. 2006PS: In den Kranunterlagen eines 256HC, welche ich direkt von Liebherr bekommen habe, sind neben den Herstellervorgaben auch Texte der BG-Vorschriften vorhanden, welche u.a. ebenfalls auf die max. zulässge Windgeschwindigkeit bei Betrieb eingehen. Und wie schon gesagt: Vorschrift ist Vorschrift, da braucht keiner meckern. bearbeitet 5. November 2008 von Kai Zitieren
KranFahrer 0 Geschrieben 5. November 2008 Geschrieben 5. November 2008 Ich kann nur von Mobilkranen reden; in einem Turmkran würde ich mir vermutlich die Hose vollmachen.Ein Mobilkran darf u.a. nur betrieben werden wenn sämtliche Bedienungsanleitungen (die ganz schnell mal einen Umfang von 10 DIN A4 Ordner haben) im Fahrzeug sind.Das hat unter anderem seine Begründung darin das im Falle eines Falles nicht im Büro angerufen werden kann um etwas zu klären.(Die Schande ist das die Vorschriften so gut wie nie kontrolliert werden, wäre dem so und z.B. die BG würde die Arbeit einstellen bis alles stimmt würden einige Unternehmer auf den Trichter kommen das es billiger ist wenn man sich an die Vorschriften hält.)In diesen Unterlagen steht klipp und klar bei welchen Windstärken der Betrieb einzustellen ist. Bei grösseren Geräten ist auch vermerkt wann der Ausleger einzuteleskopieren ist und wann die Wippe auf den Boden muss. Dabei schaltet das Gerät bei Überschreitung der zulässigen Werte auch ab, was allerdings überbrückt werden kann.Oft geht es bei der Arbeit um Zentimeter, wenn nicht um Millimeter, wenn dann wegen starkem Wind die Schwenkbremse nicht mehr hält sind schwere Schäden vorprogrammiert.Man stelle sich einen Ausleger vor der +/- einen Meter hoch und 50..60..70..80 Meter lang ist, das ist ein mächtiges Segel.Mit Gitterauslegern ist es nicht viel anders.Wind und Gewitter werden oft unterschätzt.Ein grosses Problem ist die viel zu schnelle Zahlungsbereitschaft der Versicherungen. Hier wird nicht richtig ermittelt sondern, mit den bekannten Auswüchsen, ganz schnell die Reparaturrechnung bezahlt und der Unternehmer freut sich. Das mit jedem regulierten Schaden die Versicherungsprämien steigen und sich damit die eh schon geringe Marge im Mobilkranbereich weiter reduziert sehen wenige. Zitieren
Gast Beat Geschrieben 5. November 2008 Geschrieben 5. November 2008 Es steht im übrigen auch schon im Vorwort das "Liebherr-Krane" nur benutzt werden dürfen, u.a. unter Beachtung der KOMPLETTEN Krandokumentation.Sollte also immer heißen: Erst lesen, dann fahren. Zumindest sollte man sich mit den technischen und sicherheitsrelevanten Abschnitten der BAL auseinandersetzen wenn man den Krnatyp nicht kennt.OTNa Kai, einer wo immer alles richtig macht und nur nach Vorschriften arbeitet, und immer zuerst alle Gebrauchsanweisungen liest bevor es irgend was in Betrieb nimmt Ne Kai, sorry wen ich was so lese und so, dann merke ich schnell das so jemand von Praxis Null Ahnung hat!Bitte nicht böse sein, ist nicht so bös gemeint wies wahrscheinlich klingt. Doch hattest Du einer der letzten Beiträgen von mir auch gelesen, wo ich geschrieben hatte das sehr oft die BAL in den Kranen fehlen, und wen sie da sind, sind die nicht komplett. In einem Kran wo 20 Jahre auf dem Buckel hat da ist es wahrscheinlich ein Wunder wen noch eine komplette BAL auf dem Kran ist, oder?OTEndeTrotzt allem, Gruss Beat Zitieren
HWR3055 1 Geschrieben 5. November 2008 Geschrieben 5. November 2008 Aus diesem Grund schicken wir die BAL und das Prüfbuch separat in einem Koffer zur Baustelle weil die Bau-BG die unterlagen Sehen möchte auf der Baustelle ( sind zu 95% immer beim Polier oder der Bauleitung)ist leider nicht anders möglich ( bliebt sonst nicht viel übrig wenn ZB auf einer Baustelle 14 Mal der Kranführer vom Sub Ausgetauscht wird in 8 Monaten und Jedesmal eine Einweisung bekommt ) Zitieren
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