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Stuttgart. Nach der Ablehnung des Schlichterspruches in der Bauwirtschaft vom 19. Mai durch die Baugewerbeverbände Schleswig-Holstein und Niedersachsen (siehe hier), droht nun auch auf den Baustellen im Südwesten Streik.

Möglich wurde die Ablehnung durch ein Vetorecht der oben genannten Verbände in den Tarifverhandlungen. Mit der Ablehnung des Schiedsspruches entfällt auch die Friedenspflicht, d.h. die Gewerkschaft hat das Recht, bereits während der heute beschlossenen Urabstimmung Warnstreiks in einzelnen Betrieben oder auch auf Baustellen durchzuführen.

Die südwestdeutschen Bauverbände in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland erklären, dass sie keinen Arbeitskampf möchten und deshalb beide Tarifvorschläge angenommen hätten. Aus diesem Grund haben sie nun auch die offizielle Verbandsempfehlung ausgesprochen, das Ergebnis des letzten Tarifvorschlages in ihren Mitgliedsunternehmen anzuwenden. Der Geschäftsführer der Arbeits- und Sozialrechtlichen Abteilung des Fachverbandes Bau Württemberg, Holger Braun, erklärt dazu: „Wir werden unseren Betrieben empfehlen, die im Schiedsspruch vorgesehene Lohnerhöhung von 3,1 Prozent zum 1. Juni 2007 an die Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis weiterzugeben. Damit besteht für die Arbeitnehmer auf den Baustellen im Südwesten keine Veranlassung zu Arbeitskampfmaßnahmen."

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