Zu Inhalt springen
Europas größte Bau & Baumaschinen Community - Mitglieder: 36.949

Recommended Posts

Geschrieben
Unternehmen, die sich mit dem Gütezeichen RAL-GZ 509 für Abbrucharbeiten zertifizieren lassen wollen, können ab sofort die Prüfkriterien im Internet einsehen. Auf der Website des Deutschen Abbruchverbandes (DA) steht der Prüfkatalog zum Download bereit.

„Damit geben wir interessierten Unternehmen die Möglichkeit, sich völlig unverbindlich über den Inhalt und den Aufwand der Prüfung zu informieren. Mit dieser Transparenz wollen wir noch viel mehr Firmen zur Zertifizierung ermutigen“, erklärt Frank Sauermilch, Vorsitzender der RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten. Um den erwarteten Zustrom qualifizierter Abbruchunternehmen bearbeiten zu können, hat die Gütegemeinschaft fünf weitere neutrale Sachverständige aus ganz Deutschland unter Vertrag genommen. Darüber hinaus wurde der Prüfkatalog aus Basis der Erfahrungen in den letzten Jahren überarbeitet.

Anhand des Prüfkatalogs kontrolliert der Sachverständige die Unternehmen unter anderem auf ausreichenden Versicherungsschutz, besondere personelle Qualifikationen, die Verwendung bestimmter Technik sowie die Planung und Ausführung der Abbrucharbeiten nach detaillierten Maßgaben. Haben die Unternehmen das Gütezeichen erhalten, müssen sie sich regelmäßig den Prüfungen der Gütegemeinschaft unterziehen. „Mit dem Gütezeichen geben wir öffentlichen und privaten Auftraggebern ein Instrument in die Hand, mit dem sie ganz einfach professionelle und qualifizierte Firmen von unseriösen Anbietern unterscheiden können“, erläutert Sauermilch den Anspruch der Gütegemeinschaft.

Zusätzlich zu den bisherigen externen Sachverständigen werden Dr. Uwe Görisch von der Görisch GmbH aus Karlsruhe, Dr. Klaus Konertz und Melanie Wienberg von Umtec aus Bremen, Dr. Ludwig Dohman von Kraft und Dohman aus München sowie Ulrich Jünger vom Jünger Ingenieurbüro aus Bochum von der Gütegemeinschaft bestellt. „Wir beauftragen Ingenieurbüros flächendeckend in ganz Deutschland, sodass die Prüfungen auf kurzem Weg abgenommen werden können“, ergänzt Sauermilch. „Es besteht jedoch für uns kein Zwang, das nächstliegende Ingenieurbüro mit der Prüfung zu beauftragen. Ein Abbruchunternehmen aus Ulm kann sich auch für einen Sachverständigen aus Berlin entscheiden.“

Das RAL-Gütezeichen wurde 2005 durch den auf Initiative des DA gegründeten Verein Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. eingeführt. Es ist vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung anerkannt und beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und damit geschützt. Unabhängig von einer Mitgliedschaft im DA können alle Abbruchunternehmen in fünf verschiedenen Güteklassen das Gütezeichen beantragen. Attraktive Sonderkonditionen für den Erwerb des Qualitätssiegels gewährt die unabhängige Gütegemeinschaft den Mitgliedern des DA.

Weitere Informationen zur RAL-Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten unter www.Deutscher-Abbruchverband.de.

Registriere dich um diese Anzeige nicht mehr zu sehen.

Diskutiere mit!

Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Antworte auf dieses Thema...

×   Du hast formatierten Inhalt eingefügt..   Formatierung wiederherstellen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch umgewandelt und eingebettet.   Statt dessen nur den Link anzeigen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

  • Gerade aktiv   0 Mitglieder

    • No registered users viewing this page.
×
  • Neu erstellen...