Greenhorn 0 Geschrieben 3. April 2008 Geschrieben 3. April 2008 Und wie ist das jetzt allgemein gültig oder nur in Sonderfällen auf Sonderstrecken?Also dürfte jetzt extrem ausgedrückt auch ein Privatmensch sich für 300.000 Ocken einen Volvo 30 besorgen und damit auf der Autobahn rumfahren?Volvo hat ja demnächst diese besseren Federungen,vielleicht tut sich da dann ja was. Zitieren
nico 5 Geschrieben 3. April 2008 Geschrieben 3. April 2008 (bearbeitet) Die Firma Bergmann stellt auch Strassenverfahrbare Kleindumper her. Die Firma Wittfield hat so einen, ich glaube es ist der 2085http://www.bergmann-dumper.de/kompaktdumper.php bearbeitet 3. April 2008 von nico Zitieren
Greenhorn 0 Geschrieben 17. April 2008 Geschrieben 17. April 2008 Nein nein ich meinte ja die großen, obsowas privat überhaupt fahrbar wäre. Zitieren
Sperrholz68 0 Geschrieben 16. Juni 2008 Geschrieben 16. Juni 2008 Hi Nico,mich würde ganz brennend interessieren als was der Kleindumperzugelassen ist.Ich will nämlich so ein ähnliches Gefährt auf die Strasse bringen,aber die Dekra will es als LKW einstufen,was reichlich albern ist bei 20km/h und 1950 kg Gesamtmasse. Zitieren
steamshovel 1 Geschrieben 16. Juni 2008 Geschrieben 16. Juni 2008 das wird auf die fahrbare Höchstgeschwindigkeit ankommen ( also bis max. 20kmh = selbstfahrende Arbeitsmaschine , darüber LKW) ähnlich wie bei Radladern , Traktoren etc. Zitieren
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