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Gast kalverkamp
Geschrieben
Hi!

Hier möchte ich aus gegebenen Anlass mal die frage aufwerfen, ob man als Kranführer (im Dienst natürlich) alkoholisiert sein darf........

Der Fall: Der Kollege, der am Samstag mich eigentlich zur Nachtschicht ablösen sollte, fuhr schon des öfteren angetrunken mit dem Firmenbus und lies auch jeden Tag ein bis zwei Bierdosen im Firmenbus liegen. Zudem wollte er ein Gleis, das in die Baugrube mußte, in der Kompressorhalle verlegen.............. klatsch.gif Die Halle hat jetzt natürlich im Dach ein Loch.
Aufgrund dieser und einiger anderer Vorfälle (Alkoholfahne, die anderen Arbeitskollegen aufgefallen ist), habe ich den bei uns zuständigen Kontrolleur aktiviert, der eine ALLGMEINE ALKOHOLKONTROLLE genau zur ablösezeit am Samstag um 17.45 Uhr veranlasste.
Da mußte jeder in den Alkomaten (auch die Poliere....) blasen, was zur folge hatte, das der Kranführer mit 1,2 Promille erwischt wurde. Er wurde sofort aus dem Dienst für 24 h entlassen und mußte heimfahren zum ausnüchtern.

Da ich sowieso so gut wie keinen Alkohol trinke und während oder vor der Arbeit schon gar keinen, kam bei mir das ergebnis von 0,0 Promille heraus.

Wenn jetzt jemand meint, einen Arbeitskollegen schei..t man nicht an, bei Alkohol hört sich für mich alle freundschaft und kollegialität auf.

Was sagt Ihr dazu...... Kranführerkollegen und auch NICHTKRANFÜHRER sind zu der Diskussion herzlich eingeladen.

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Geschrieben
Für mich ist die Devise kein Alkohol als Führer eines Fahrzeugs. Ob Auto,Kran oder sonst irgendwas Alkohol hat dort nichts zu suchen. top.gif
Geschrieben
Hallo,

Alkohol hat generell nichts am Arbeitsplatz verloren, egal um welche Branche es sich handelt. Mit Alkohol ist die Leistungfähigkeit eingeschränkt und das Unfallrisiko steigt. Wenn man einen alkoholisierten Kollegen deckt, nützt es ihm letztlich auch nicht, es geht so lange gut, bis etwas passiert. Ich kenne einen Fall aus der Baubranche, wo durch den Alkohol 4 Maurer umgekommen sind, als auf der Heimfahrt der Kleinbus von der Straße abkam und sich mehrfach überschlagen hat. Der Fahrer war stark alkoholisiert.
Auch in der Branche, in der ich arbeite (Gesundheitswesen), kommt Alkohol am Arbeitsplatz öfter vor, als man denkt.

Gruß
Jens
Geschrieben
Also meines Erachtens hast du alles richtig gemacht, es war ja vernünftig dem Kontrolleur bescheid zu geben bevor Personen zu Schaden kommen, zumal der alkoholisierte Kranführer schon des öfteren über die Stränge geschlagen hat... wo zum Glück nur Sachschaden bei entstanden ist...


mfg Steffen Haveresch top.gif
Geschrieben


Er wurde sofort aus dem Dienst für 24 h entlassen und mußte heimfahren zum ausnüchtern.


Hier in der Schweiz ist es ganz klar, egal was man auf der Baustelle macht. Es gelten 0,0 Promille. Es ist schon vorgekommen das ein Polier, einen Arbeiter heim geschickt hatte, wo am Mittag ein Bier getrunken hat.

Dies ist nichts als richtig. Wir sollen Unfälle verhüten, dan soll der Alk, auch nichts auf der Baustelle verloren haben.

Das dieser Arbeiter so wie Du geschrieben hattest heim geschickt wurde ist nichts als richtig. Bei uns kann dies sogar zu Kündigung führen. Dies hatten wir letztes Jahr mal. Kündigung, wegen Alkoholkonsum. So einfach, und schnell geht dies.

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Gast
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