Martin G. 6 Geschrieben 11. Dezember 2011 Geschrieben 11. Dezember 2011 Und die Zuggesamtlänge wäre auch interessant, denn in Deutschland ist bei 23m und 60t Schluss, wenn man eine Dauergenehmigung erlangen will (Quelle: S. 72 in Großraum- und Schwertransporte und selbstf. Arbeitsmaschinen - Leitfaden für Unternehmen, Polizei und Verwaltung von Rebler/Borzym [das Buch kann ich wärmstens empfehlen für alle, die beruflich damit zu tun haben]) Zitieren
ScaniaR620 0 Geschrieben 12. Dezember 2011 Autor Geschrieben 12. Dezember 2011 Ich habe damals auch über einen 5-Achs tiefbett nachgedacht, das ganze scheitert aber am Eigengewicht von dem Tieflader.Damit hat man dann weniger Nutzlast wie mit einem normalen 4-Achs Tieflader, also uninteressant.... Zitieren
Martin G. 6 Geschrieben 12. Dezember 2011 Geschrieben 12. Dezember 2011 (bearbeitet) Na supi...Roman, habe gerade mal als Beispiel die Daten des Cat 330B als HRD hier (lagen hier sowieso rum) [ich weiß, dass es bei dir min. ein C werden soll]:Der hat eine Höhe über Führerhaus von 3,34m mit Abbruchgitter und 3,15m ohne Abbruchgitter. Tiefladeanhänger mit 85 bzw. 86cm Ladehöhe habe ich schon gesehen, müsstest du mal gucken, ist zwar nicht schön, aber zumindest möglich...Edit: Habe gerade gesehen, dass man beim DEM50 (einfach mal als Beispiel) ohne Gitter minimal bei 3,23m Höhe ist (und das nur bei nicht verstellbarem UW). bearbeitet 12. Dezember 2011 von Martin G. Zitieren
Bato 4 Geschrieben 12. Dezember 2011 Geschrieben 12. Dezember 2011 @ Martin G. MahlzeitSeid wann is das denn mit der 60 Tonnen Grenze , das man ab da keine dauergenehmigung mehr bekommt ???Ist das Buch aus dem du zitierst aktuell ?Da das Buch nur ein Leitfaden ist, ist es für die auszustellende Behörde nicht bindent , also kann ich mich auf die beschriebenen Sachverhalte im Buch nicht wirklich verlassen oder ??? Zitieren
Martin G. 6 Geschrieben 12. Dezember 2011 Geschrieben 12. Dezember 2011 Ist die akutell gültige Auflage von 2008. Ist aber vor allem die bayrische Regelung beschrieben. Hier in diesem Buch steht für eine Dauergenehmigung nach §29 StVO 60t in Bayern, in anderen Bundesländern gibt es Schwankungen (zwischen 48 und 80t je nach Bundesland)... Zitieren
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