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Geschrieben
Stuttgart. Die Feinstaubverordnung und die damit verbundenen Fahrverbote stellen die Baubetriebe in der Region Stuttgart sowie den anderen betroffenen Städten des Landes vor erhebliche Probleme. Sollte die Verordnung in der jetzt vorgesehenen Form umgesetzt werden, müsste ein Großteil der Bauunternehmen seine Betriebstätigkeit zum 1. Juli 2007 ganz oder teilweise einstellen. Zwar sind die eigentlichen Baumaschinen von der Feinstaubverordnung ausgenommen, dies gilt jedoch nicht für Zulieferer- und Nutzfahrzeuge wie z.B. LKW oder Kleintransporter, die zum Material- und Personentransport eingesetzt werden. Ohne Baumaterial und ohne Bauarbeiter jedoch kann keine Baustelle aufrechterhalten werden.

Laut einer Testumfrage des Fachverbandes Bau Württemberg wären allein unter den befragten Mitgliedsbetrieben im Stadtgebiet Stuttgart mehr als 90 % von einer teilweisen oder kompletten Stilllegung ihres Fuhrparks betroffen. Bei den PKWs, Kombis und Mannschaftstransportern unterliegen rund 11 % einem Fahrverbot, bei den LKWs sieht es viel dramatischer aus. Hier trifft das Fahrverbot fast die Hälfte, nämlich 40 % der Nutzfahrzeuge. Sehr viele, vor allem kleinere Firmen mit einem begrenzten Fuhrpark, könnten laut Umfrage sogar gar keine Material- und Mannschaftstransporte mehr durchführen. Damit droht ab Juli 2007 praktisch Stillstand auf den meisten Baustellen.

Hinzu kommt, dass es bislang noch keine Richtlinien und Vorschriften gibt, wie eine große Zahl der Transporter und LKWs nachgerüstet werden kann. Selbst die Hersteller von Partikelfiltern wissen bis heute nicht, welche Voraussetzungen für eine Umrüstung notwendig sind und welche Kosten dabei entstehen. „Auf dieser Grundlage Fahrverbote auszusprechen, die eine ganze Branche in ihrer Existenz gefährden, ist für uns unvorstellbar und absolut nicht nachvollziehbar“, kritisiert Dieter Diener, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Bau Württemberg.

In den meisten Firmen ist der Fuhrpark in der Regel älteren Datums. Zum einen, weil die Fahrzeuge lediglich für die An- und Abfahrt zu den Baustellen in der näheren Umgebung genutzt werden und aus diesem Grund selbst nach vielen Jahren relativ wenig Kilometer auf dem Tacho haben und somit länger genutzt werden. Zum anderen konnten viele Unternehmen - bedingt durch die 11-jährige Baurezession, die mit einem ruinösen Preiswettbewerb verbunden war - allenfalls Ersatzinvestitionen für ihren Fuhrpark tätigen. Immerhin kostet ein einziger neuer Baustellen-LKW bis zu 150.000,- Euro.

Dieter Diener erhält seit Bekanntgabe der drohenden Fahrverbote täglich Hilferufe von betroffenen und teilweise auch verzweifelten Firmenchefs. „Viele wissen überhaupt nicht mehr, wie es ab Sommer weitergeht mit ihrem Betrieb und der Belegschaft. Sie nehmen jetzt unter Umständen Aufträge an, die sie möglicherweise im Juli gar nicht mehr ausführen dürfen. Eine so kurzfristige Androhung von Fahrverboten zu erlassen ohne den Unternehmen konkrete Wege für eine Nachrüstung aufzuweisen, ist unverantwortlich und realitätsfremd.“ Die Bauwirtschaft appelliert daher an die Politik, schnellstmöglich eine Basis für sachgerechte und großzügige Ausnahmegenehmigungen in ihrer Branche zu schaffen sowie eine angemessene und zumutbare Übergangsfrist für mögliche Umrüstungen festzulegen.

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Geschrieben
Die BAU BG hat vor wenigen Tagen einen Bericht veröffentlicht, dass die Bawirtschaft mehr Feinstaub verursacht als der Straßenverkehr. Die esten Politiker reden schon von Sonntagsfahrverbot und Tempolimit.

In der Schweiz hat man schon 2004 Partikelfilter vorgeschrieben.



Die Krebsliga Schweiz wehrt sich entschieden gegen den Vorschlag, das Abgasfilter-Obligatorium an Baumaschinen aufzuheben
Bern, 19. Oktober 2004
(KLS) Die Krebsliga Schweiz hat sich heute an den Bundesrat gewendet und ihn mit Nachdruck gebeten, die Motion von Nationalrätin Jasmin Hutter zurückzuweisen. Diese verlangt, das Obligatorium für Dieselrussfilter bei Baumaschinen aufzuheben.


Mit der Einführung der Verordnung „Luftreinhaltung auf Baustellen“ (seit dem 1. September 2002) hat die Regierung die richtige Entscheidung getroffen und gezeigt, welche Richtung zu verfolgen ist. Die Ärzte werden zunehmend mit Opfern von Schadstoffbelastung - Kindern und Erwachsenen - konfrontiert.

Es ist bekannt und erwiesen, dass die Feinpartikel gesundheitsschädigend sind. Sie erzeugen insbesondere Krebs der Atemwege. Die von Frau Hutter vorgebrachten Argumente sind zurückzuweisen: Die Filter zeigen eine sehr effiziente, sprich schützende Wirkung auf Menschen, welche sich in der Nähe von Baumaschinen aufhalten. Frau Hutter zieht es vor, den Preis der Maschinen tief zu halten, anstatt den unmittelbar Betroffenen die zuverlässige Schutzwirkung der fortschrittlichen Filtertechnik zu gönnen. Diese präventive Massnahme ist letztlich einfach und kosteneffizient und der verzögerte Einsatz verursacht unnötiges und leidvolles Sterben und ist in keiner Weise zu verantworten.

Die bereits gesetzten und zu erwartenden Gesundheits- und Invaliditätskosten sind horrend und der Ausstoss von Feinpartikeln nimmt ohne verbindlichen Einsatz der Filter rasch zu.

Nicht nur ganze Bauequipen sind diesen Abgaspartikeln schutzlos ausgesetzt, auch die Bevölkerung ist davon betroffen. Die extrapolierte Zahl der jährlichern exzessiven Mortalität durch die erwähnte Luftverschmutzung durch Dieselfeinpartikel ist in der Grössenordnung von gegen 2000 Menschen.

Eine verblüffend effiziente Technologie beginnt sich nun international durchzusetzen: Filter vermögen die Abgase so zu reinigen, dass sogar weniger Partikel übrig bleiben als in der Aussenluft bereits vorhanden sind. Schweizer Forscher und Unternehmer haben zur Entwicklung der Partikelfilter und Messsysteme wesentliche Beiträge geleistet.

Die Investitionen in die Aus- und Nachrüstung von Baumaschinen kosten nur einen Bruchteil der Summe, welche durch Krankheit, Invalidität und Verlust an Lebensjahren verursacht werden.


Die Gesetzgebung folgt in ausgewogener Weise dem Verfassungsauftrag, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Die Schweiz hat in Europa in Sachen Umweltschutz eine Führungsrolle, die sie für die Gesundheit der Bevölkerung wie auch die Innovationskraft unserer Wirtschaft unbedingt behalten muss



Kontaktpersonen:

Bruno Meili, Geschäftsleiter, 031 389 91 00, meili@swisscancer.ch

Dr. Rolf Marti, Leiter Forschungsförderung, 031 389 91 45, rolf.marti@swisscancer.ch

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