FloSweden 1 Geschrieben 27. September 2004 Geschrieben 27. September 2004 Fortsetzung vom Thema Liebherr 954 Litronic auf Kranunterwagenwenn es eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist, braucht er keinen Tüv,sondern DEKRA Untersuchung bzw. UVV Mein Wissensstand Hej,naja auch wenn es eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist dann muss aber über 40 km/h zulässige Gesamtgeschwindigkeit eine Bremsenuntersuchung fällig.Und ich weiß net ob selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 25km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen werden.Alles über 25km/h muss angemeldet sein und ist damit auch TÜV pflichtig.Schweres Thema da gibt es soviele Sonderregelungen und Extrabestimmungen.Mfg Florian Zitieren
Gast Geschrieben 27. September 2004 Geschrieben 27. September 2004 hmm unsere Mobilbagger hier fahren auch 35-38km/h bzw. die Hanomag Lader gute 50km/h und sind nichtangemeldet.... Zitieren
Gast weserhütte14 Geschrieben 28. September 2004 Geschrieben 28. September 2004 Die Liebherr Radlader fahren ja auch fast alle über 25Km/hmuss der zum Tüv? weil Ich hatte mal mit jemanden gesprochen der hatte eien L564 2plus2 und brachte damit 60 sachen auf die strasse, und hatte noch nich ma nummerschild. Zitieren
Gast Geschrieben 28. September 2004 Geschrieben 28. September 2004 unsere alten Hanomags die 55C haben Untersetztes Getriebe mit Strassengängen.Wenns gut läuft mit Rückenwind bergab krieg man um die 80km/h drauf Ist aber nicht toll auf die Dauer gesehen der hupft und schaukelt wie Sau. Daher wird halt so 40 - 50 gefahren wenn freie Strecke ist, sonst in Stadt 30.Wenn du ihn aber längere Zeit heizt musst ihn dann ne halbe std. im Leerlauf lassen, der wird saumässig heiß Zitieren
Stefan 240 Geschrieben 28. September 2004 Geschrieben 28. September 2004 wenn es eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist, braucht er keinen Tüv,sondern DEKRA Untersuchung bzw. UVV Mein Wissensstand Hej,naja auch wenn es eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist dann muss aber über 40 km/h zulässige Gesamtgeschwindigkeit eine Bremsenuntersuchung fällig.Und ich weiß net ob selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 25km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen werden.Alles über 25km/h muss angemeldet sein und ist damit auch TÜV pflichtig.Schweres Thema da gibt es soviele Sonderregelungen und Extrabestimmungen.Mfg FlorianNur zur Info: Mein Magirus 130D12AK mit dem Fuchs-301 Aufbau ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingetragen und fährt 80km/h. Das ist nicht von der Geschwindigkeit abhängig. Der war auch immer brav beim TÜV. Selbstfahrende Arbeitsmaschine hat wohl eher war mit der Steuer zu tun. Zitieren
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