Gast Bernd B Geschrieben 6. März 2007 Geschrieben 6. März 2007 Na ja, das ist doch schon mal eine vernünftige Begründung. Jetzt könnte der AG natürlich sagen, dass am Wochende die Arbeitszeit teurer ist als in der Woche.Aber ohne vernünftige Begründung und Berechnung würde ich als AG nichts extra zahlen.Grüße Zitieren
petra 0 Geschrieben 7. März 2007 Autor Geschrieben 7. März 2007 Ja, der Punkt mit der Kontrolle der Baustellenabsicherung während der Woche im Stillstand muss noch geklärt werden: Aber : der AN behauptet, die Absicherung der Kanalbaustelle für eine Woche sei aufwändiger als für ein Wochenende. So müsse er z. B seine Bagger auf den Lagerplatz fahren, während er sie für das Wochenende auf der Baustelle hätte stehen lassen. (De facto war der Bagger auf der Baustelle und nicht am Lagerplatz, das hab ich zwar selber gesehen, aber kannn es nicht mit Foto o.ä. beweisen). Und die Absicherung gegen das Regenwasser müsse sorgfältiger geschehen für eine Woche, wohingegen er es für ein Wochenende riskieren würde, dass das Wasser in die Baugrube hineinläuft. Da müsse er nichts tun. Das sind so Punkte, die ich nicht beurteilen kann, da fehlt mir die praktische Erfahrung. Zitieren
Gast Bernd B Geschrieben 7. März 2007 Geschrieben 7. März 2007 Hallo Petra,wenn er mit dieser Tour kommt, dass der Bagger abtransportiert werden muss und dafür Kosten anfallen und berechnet werden, der Bagger jedoch auf der Baustelle verbleibt und Du da ganz sicher bist, dann sieht das schon ein bissel nach einer krummen Tour aus. Lass Dich nicht verar ......, ich würde erstmal sehr zurückhaltend sein an Deiner Stelle und mauern.Wenn die Nachträge für Dich nachvollziehbar begründet und belegt werden, Stundenzettel vorgelegt werden und ein MEhraufwand tatsächlich anfällt, muß halt vom AG gezahlt werden, sonst nicht.Grüße Zitieren
balu 0 Geschrieben 8. März 2007 Geschrieben 8. März 2007 @petra:-Absicherung ist Absicherung, die muß ordnungsgemäß ausgeführt sein !!Zum Schutz aller, welche durch die Baustelle betroffen sind und auch Maschinen / Geräte / Einrichtung etc.Und die Absicherung gegen das Regenwasser müsse sorgfältiger geschehen für eine Woche, wohingegen er es für ein Wochenende riskieren würde, dass das Wasser in die Baugrube hineinläuft. Da müsse er nichts tun.Was ist das für eine Einstellung ??????????Da gehen mir meine restlichen Haare hoch !!!!!!!Fakt ist: Bei Arbeitszeitende muß die Baustelle gesichert sein, BASTA !BaluNochwas:-Mir ist eine Woche Stillstandsanordnung vom AG 10x lieber als sonstwas.Warum ? Terminverzug ist nicht mehr meine Verantwortung, AG hat angeordnet ......Geräte / Einrichtung etc. werden vergütet, Kosten hierfür gehen gegen Null und das Personal geht auf eine andere Baustelle oder baut Überstunden ab !Außerdem wird die Baustellenkontrolle extra bezahlt ! Zitieren
petra 0 Geschrieben 8. März 2007 Autor Geschrieben 8. März 2007 Danke, ihr beiden, das stärkt mir den Rücken. Der AN bekommt selbstvertsändlich, was ihm zusteht, aber er muss es nachweisen, was ihm für Schaden entstanden ist, nicht einfach bloß dreist behaupten, er hätte den und den Schaden. Da seh ich jetzt schon klarer. Zitieren
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