petra 0 Geschrieben 27. Februar 2007 Geschrieben 27. Februar 2007 Im Zusammenhang mit Stillstandskosten im Kanalbau habe ich folgende Frage: Ist die Schließung einer Kanalbaustelle für 1 Woche Stillstand aufwändiger als für ein Wochenende? Die Verkehrsabsicherung dürfte sich nicht unterscheiden, die Geräte dürfen so und so nur innerhalb der Baustelle parken, aber die Wasserhaltung könnte unterschiedlich sein. Können die Kanalfreaks mich aufklären? Zitieren
Gast Bernd B Geschrieben 27. Februar 2007 Geschrieben 27. Februar 2007 Na ja, wenn am Wochende normalerweise nicht gerarbeitet wird, dann gibt es keinen fehlenden Umsatz zur Deckung der Kosten. Mach ich dem AN aber die Baustelle in der regulären Arbeitszeit zu, so könnte er sagen, dass seine Allgemeinkosten nicht gedeckt sind, falls er nicht kurzfristig seine Truppe woanders einsetzen kann. Zitieren
petra 0 Geschrieben 28. Februar 2007 Autor Geschrieben 28. Februar 2007 Da hab ich mich unklar ausgedrückt: Der AN fordert 1 Woche Stillstandskosten - er rechnet die Geräte nach BGL ab, die Arbeiter hat er woanders untergebracht. Das ist o. K. Aber er möchte darüber hinaus den erhöhten Aufwand für das Schließen und Inbetriebnehmen der Baustelle, der für das Schließen für eine Woche anfällt. Diese Kosten hatte ich abgelehnt, weil er für das Wochenende in dieser Stillstandszeit die Baustelle auch hätte schließen müssen. Der AN sagt aber, die Schließung einer Kanalbaustelle für ein Woche sei aufwändiger als wie die Schließung nur für ein Wochenende, kann es aber nicht so recht erklären, weshalb. Jetzt weiß ich nicht, ob er nur Probleme mit der Artikulation hat oder ob es einfach Quatsch ist. Zitieren
Gast Bernd B Geschrieben 2. März 2007 Geschrieben 2. März 2007 Kann ich auch nicht so recht nachvollziehen - warum Absperrungen usw. in der Woche teurer sind als für 1 Wochenende. Aber wenn er es Dir nicht nachvollziehbar begründen kann, dann würde ich keine zusätzlichen Kosten dafür akzeptieren.Viele Grüße aus dem Sauerland Zitieren
balu 0 Geschrieben 3. März 2007 Geschrieben 3. März 2007 Hallo,die Stillstandskosten für die Maschinen / Geräte werden nach BGL abgerechnet, gut.Die Absperrung aber muß täglich von dem Verantwortlichen oder dessen Beauftragten 2x kontrolliert werden, 1x mit Beleuchtung, 1x am Tag, vgl. hierzu bitte die RSA !!Diese zusätzlichen Kosten, es muß also jemand hinfahren und kontrollieren, können zusätzlich geltend gemacht werden.GrußBalu Zitieren
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