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Geschrieben (bearbeitet)

..ich erlaube mir, Dich zu löchern, o.K.?.


Hallo Petra, nur zu.

Jetz weiß ich, das der VW - Mannschaftsbus sicher eher zu BE gehört als zu meiner stillgestandenen Position


Den Bus würde ich jetzt eher in die Gemeinkosten der Baustelle nehmen als in die BE. wink.gif
Auch auf zeitabhängige Gemeinkosten der Baustelle - falls angefallen - hat der AN einen Erstattungsanspruch.

Der Bagger "ist Leistungsgerät", heißt: er gehört zur Position " Grabenaushub" und nicht zur Pos. "BE" - richtig?(wie auch von bauigel beschrieben)


Richtig.

weil der Bagger ja nicht gearbeitet hat, hat er kein Diesel verbraucht. Das Diesel ist eine Betriebskost - richtig?


Richtig.

Der Bagger steht `rum und kostet Versicherung, eagal, ob er bewegt wird oder ruht, das bekommt AN ersetzt - richtig?


Richtig.

Abschreibung: wenn er stillsteht, wird er "nicht verschlissen" Erhält AN trotzdem diese Kost? (Ich weiß ehrlich gesagt nicht so genau, was Abschriebung alles beinhaltet, da schau ich noch mal im Internet nach)


Die Abschreibung beinhaltet den Wertverlust und die entgangene Verzinsung des eingesetzten Kapitals durch die Kapitalbindung an das Gerät. Zusätzlich werden auch die Preiserhöhungen für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Baggers berücksichtigt. Gleichzeitig kann der AN auch seine Reparaturkosten geltend machen wenn er diese über die Vorhaltemonate kalkuliert.

Über die Möglichkeiten die Kosten eines Baggers zu kalkulieren haben haben wir bereits hier diskutiert.


Wenn der Bagger eine Woche lang nicht gearbeitet hat, hat er eine Woche lang keinen Gweinn für den AN erwirtschaftet. Wie kann ich das berücksichtigen?


Der Gewinn wird über die Leistung kalkuliert. Hierzu müsste er seine Kalkulation offen legen und nachweisen, dass ein anderer Einsatz seines Baggers während des Stillstandes möglich war, er aber bspw.an das Gerät auf deiner Baustelle wegen eines Grabens nicht herankam und deshalb der Auftrag verloren ging. Aber das ist ein Extremfall und ein heißes juristisches Eisen.
Apropos Gewinn: Ich kann mir nicht vorstellen dass derzeit gerade im Mittelstand großartige Gewinne eingefahren werden. Man dürfte eher froh sein wenn am Ende eine schwarze Null oder ein klein bissel mehr hängen bleibt. bearbeitet von Form 8A

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Geschrieben
Dankeschön nochmals, jetzt wird es immer klarer. Außerdem habe ich heute noch in die Baugerätelist (BGL) geschaut, da steht das auch noch mal, was einer von euch so ähnlich gesagt hat: für Stillstandskosten dürfen nur Abschreibung und Verzinsung und Reparaturkosten angesetzt werden.

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