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Geschrieben
Hallo, Eisbear, das verstehe ich nicht: Auch wennn der AN die 0,5 Prozent abziehen muss, bleibt doch noch ein Rest money, den der AN bekommt. Oder meinst Du, mit dieser Rechnung (momentanes Lohnniveau ansetzen und gestiegene Löhne über Lohngleitklausel erstattet bekommen) fährt der AN schlechter, wie wennn er die geschätzte Lohnkostensteigerung gleicht mit in die Leistungspositionen reinnimmt?
  • 2 weeks later...

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Geschrieben
Hallo Petra,

eben nicht, es ist nicht nur von der ganzen in der jeweiligen Lohnperiode angefallenen Abrechnungssumme 0,5% als sogenannte Selbstbeteiligung in Abzug zu bringen, wobei die erste Lohnperiode seit der Angebotsabgabe im Normalfall ohnehin nicht vergütet wird, sondern von 0,5 % der gesamten Abbrechnungssumme.
Ausgehend von einem Lohnanteil von 20 bis 30 Prozent oder nehmen wir besser 25% Lohnanteil und einer Bauzeit von 2 Jahren, gleicht erst eine Lohnerhöhung von 4% den Selbstbehalt aus, so dass die doch recht aufwendige Ermittlung eben sein gelassen wird und daher auf eine Vergütung der Lohnmehrkosten verzichtet wird.

Viel Sinnvoller wäre est eine Stoffpreisgleitklausel aufnehmen, denn wer weis schon heute was z.B. Bit. Mischgüter in 2 bis 3 Jahren kosten. Demgegenüber sind die Lohnmehrkosten "Peanuts" zumaql die Asphaltarbeiten meistens ersdt am Ende einer Baustelle zur Ausführung kommen.
Geschrieben
Ja, offensichtlich hast Du Recht, Eisbaer, da verzichten die Baufirmen eher auf den Peanut, bevor sie die Lohngleitklausel ausrechnen. Aber wenn ich bedenke, dass sie sonst auch wegen jeder Kleinigkeit mit Nachträgen kommen, die auch immer eine Schreiberei hin und her bedeuten, wundert es mich doch, das sie auf den Nachschlag über die LGK verzichten. Aber naja, wenn der Lohnkostenanteill nur ca. 20% - 30 % der gesamtem Auftragssummen beträgt - das ist nicht viel.

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