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Geschrieben
Bislang haben wir immer ein vor Gericht zugelassenes Institut mit der Beweissicherung beauftragt. Nach den neuen Ausschreibungstexten der OBB (LBStB-By)sind diese Bestandsaufnahmen mit auszuschreiben, das heißt, der potentielle Verursacher des Schadens (Kratzer an der Fassade, verbeulte Dachrinne vom Bagger usw.) macht auch die Beweissicherung.

Werden denn im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Aufnahmen einer Strassenbaufirma, die diese gerichtliche Zulassung gar nicht hat, überhaupt anerkannt?

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Geschrieben
Hi Petra,

natürlich kann auch die ausführende Firma einen Zustand dokumentieren (Man kann Ja auch im eigenen Gerichtsverfahren als Zeuge aussagen) Bei so offensichtlichen Dingen, wie Kratzern in der Fassade, Beulen in der Dachrinne, Rissen im Fahrbahnbelag, bevor man einen Container drauf stellt etc. lässt sich das ganze ja auch ganz gut mit Fotos belegen. Diese Fotomappen werden bei uns mittlerweile von der öffentlichen Hand auch ausgeschrieben.

Schwierig stelle ich mir die Sache spätestens dann vor wenn es um so Dinge wie Setzungsrisse geht die durch Baumaßnahmen größer geworden sein sollen, hier wird ja der Gutachter die Geschichte auch immer bewerten müssen und spätestens da wird die Gegenpartei im Gerichtsverfahren natürlich immer anzweifeln , dass die Einschätzung richtig ist.
Geschrieben
(VORAB: S1900 - ICH WEISS NICHT WIE ICH DICH ERREICHEN KANN)
Zum bauigel:
Ja, wir schreiben diese Fotomappen inzwischen auch aus, aber wem nutzen sie was?
Früher haben wir keine Beweissicherung ausgeschrieben, da hat die Baufirma diese Fotomappen zwar auch angefertigt, aber sie haben sie selber bezahlt. Jetzt zahlt der AG sie. Jetzt "gehören" die Fotomappen dem AG und er hat es am Hals, sich mit dem Anwohner auseinander zu setzen, dessen Fassade einen Kratzer vom Bagger abbekommen hat, obwohl doch die Versicherung des AN zuständig wäre. Und wenn der Anwohner behauptet, der Kratzer ist vom Verursacher ins Foto nachträglich reingezaubert worden? Dies kann er wahrscheinlich von einem öffentl.bestellten und vereidigten Gutachter nicht behaupten.
Also der Vorschlag von S1900, für die Beweissicherung einen öbuv Gutachter auszuschreiben, bringts.
Nur: irgendetwas haben sich OBB und die Bauindustrie bei den Standarttexten für die Beweissicherung durch die Baufirma ja auch gedacht.
Geschrieben
eusa_think.gif Ist denn bei euch die Vorgehensweise der Beweissicherung im LBStB-By oder anderswo verbindlich definiert, oder muss sich der Planer bzw. AN darüber einen Kopf machen? eusa_think.gif
Geschrieben (bearbeitet)
Form8A, in der LBStB sind die Texte vorgegeben, die möglichst nicht verändert werden sollen, was ich auch richtig finde. Dann können die Baufirmen sich beim kalkulieren besser drauf einstellen, welche Leistungen mit in der Position stecken. Leider schreiben selbst bei uns im Haus die Kollegen unterschiedlich aus, in dem sie die Standardtexte abändern oder ergänzen. Dann kommt sofort die Baufirma zu mir und sagt: beim Kollegen steht das und das noch dabei , bei dir nicht, also fehlt was - und schon hab ich wieder eine Nachtragsforderung.
bearbeitet von Colourconcept

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