Ulrichkling 0 Geschrieben 15. Februar 2007 Geschrieben 15. Februar 2007 Hallo zusammen, im Rahmen von Bauarbeiten müssen ja auch immer mal wieder kleinere Mengen Gefahrgüter transportiert werden. Hierzu folgende Fragen: - Was darf überhaupt transportiert werden ohne besondere Vorschriften zu beachten?- Wie sind die Mengengrenzen?- Wie funktioniert die 1000 Punkte Regelung genau? Mein Stand ist: Wenn man unter 1000 Punkten bleibt braucht man außer Lüftung und Ladungssicherung nichts zu beachten. 1 kg Flüssiggas hat 3 Punkte. Stimmt das bis hierhin? Gilt das analog für Kraft- und Schmierstoffe? Kann man das irgendwo rechtsverbindlich nachlesen? Gibt's ein handliches Merkblatt, dass man den Kollegen draußen mitgeben kann? Zitieren
meisterLars 261 Geschrieben 15. Februar 2007 Geschrieben 15. Februar 2007 Bei solchen Fragen hab ich mich schon häufig bei www.verkehrsportal.de schlau gemacht. Da sind jede Menge Experten von Polizei und BAG anzutreffen... Zitieren
MaMu 40 Geschrieben 15. Februar 2007 Geschrieben 15. Februar 2007 (bearbeitet) Grundlage hierfür ist die GGVSE 2005weitere Informationen gibt es hierWas die 1000 Punkte angeht gilt, das jedes Gefahrgut mit unterschiedlichen Faktoren belegt ist und entsprechend seiner Gefährlichkeit eingestuft wird.Diese Faktoren werden mit der Masse multipliziert und bei Zusammenladung unterschiedlicher Gefahrgüter sind die einzelnen Produkte zu addieren. Bleibt das Ergebnis unter 1000 gilt dies als begrenzte Menge und der Aufwand an Papierkram und Sicherheitsausrüstung hält sich in Grenzen.Lüftungsöffnungen (mind. 2 Stck. je 100 cm²) sind immer erforderlich, sobald Versandstücke mit Gasen befördert werden.Sollten diese Öffnungen nicht vorhanden sein, ist ein Schild anzubringen. "Achtung, keine Belüftung, Vorsichtig öffnen"Weiterhin gilt beim Transport <= 1000 Punkten- Der zugelassene und entsprechende Behälter muß immer mit der UN-Kennzeichnung versehen werden- Beschriftung der Versandstücke- Ladungssicherung muß beachtet werden.- Rauchverbot bei Beförderung der Güter der Klasse 1- explosionssichere tragbare Beleuchtungsgeräte bei gedeckten FZG, Flüssigk. mit FP< 61°, brennbare Gase- Zusammenladeverbot mit Gütern der Klasse 1 (Sprengstoffe)- Zusammenladung außerhalb der Klasse 1 ist möglich- Motor abstellen bei Ladearbeiten.- Abfahrtskontrolle vor Antritt jeder Fahrt- Schulung beauftragter und sonstiger verantwortlicher Personen- Halten und Parken nur mit Feststellbremse- Verzicht auf Beförderungspapiere nur, wenn der Transport nicht durch Dritte durchgeführt wirdFür die einzelnen Stoffe gibt es dann noch eine MengenbegrenzungBei Propan wäre das 333 kg, wobei der Faktor bei Zusammenladung bei 3 liegt.Mit dem Hinweis, das meine Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhebt!GrußMarcus bearbeitet 15. Februar 2007 von MaMu Zitieren
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