Form 8A 245 Geschrieben 2. Februar 2007 Geschrieben 2. Februar 2007 (bearbeitet) Ich zitiere die wesentlichen Punkte zu Deinen Fragen aus den "Bausteinen" der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft, S. B 59:Betrieb:Kran nur von unterwiesenen, mindestens 18 jahre alten, körperlich geeigneten und vom Unternehmer schriftlich beauftragten Kranführern bedienen lassen.Einweiser einsetzen, wenn der Kranführer die Last nicht beobachten kann. Verständigung mit dem Einweiser durch festgelegte Handzeichen oder Sprechfunk.(.....)Pflichten des Kranführers:Täglich vor Arbeitsbeginn Funktionsprüfung sämtlicher Notendschalter und Bremsen sowie Prüfung der Gleisanlage.Funktion der Hakensicherung am Kranhaken regelmäßig überprüfen.Seile regelmäßig pflegen sowie auf Seilschäden hin kontrollieren.Krankontrollbuch führen, festgestellte Mängel und Prüfungen eintragen.(.....)Prüfungen:Sachkundigenprüfung nach jedem erneuten Aufstellen, Umrüsten und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich.Sachverständigenprüfung nach wesentlichen Änderungen und sonst regelmäßig nach folgenden Betriebsjahren: 4, 8, 12, 14, 16, 18, danach weiter jährlich.(....)Die Gefahren durch TDK müssen bei größeren Baustellen erfasst und im sog. SiGe-Plan dargestellt werden. Zur Prävention gehört auch die Unterweisung des Baustellenpersonals durch den SiGeKo (Sicherheits-Gesundheits-Koordinator). Dieser ist verantwortlich für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle. Die Bestellung des SiGeKo ist u.a. abhängig von der Dauer der Baumaßnahme, Anzahl der Beschäftigten, Anzahl der beteiligten Gewerke bzw. Unternehmer und anderen Faktoren, z.B. der Bauwerkshöhe. bearbeitet 2. Februar 2007 von Form 8A Zitieren
Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 5. März 2007 Geschrieben 5. März 2007 Zur Prävention gehört auch die Unterweisung des Baustellenpersonals durch den SiGeKo (Sicherheits-Gesundheits-Koordinator). Dieser ist verantwortlich für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle. Die Bestellung des SiGeKo ist u.a. abhängig von der Dauer der Baumaßnahme, Anzahl der Beschäftigten, Anzahl der beteiligten Gewerke bzw. Unternehmer und anderen Faktoren, z.B. der Bauwerkshöhe. Hallo,Verantwortlich für die Sicherheit auf der Baustelle ist immer der Unternehmer, oder sein von ihm (schriftlich) Beauftragter, also der Bauleiter oder der PolierVerantwortlich ist laut Baustellenverordnung auch der Bauherr. Dieser bestellt dann den SiGeKo falls erforderlich. Dieser ist wie der Name sagt Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator. Er koordiniert die Arbeiten mehrerer Firmen untereinander. Er trägt dafür das er das richtig für seine Arbeit Verantwortung, für andere ist er nicht Verantwortlich.Weder die Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft (früher TAD Technischer Aufsichtsdienst und Technischer Aufsichtsbeamter) noch die Fachkraft für Arbeitssicherheit noch der Sicherheitsbeauftragte tragen Verantwortung. Sie haben nur eine beratende Funktion. Für den Kran selbst ist die Betriebssicherheitsverordnung das Maß aller Dinge, für die Arbeit selbst ist eine Gefährdungsermittlung durchzuführen und die Gefährdung ist zu bewerten und Maßnahmen sind zu treffen.Eine Reihe weiterer Vorschriften sind zu beachten.Zum Beispiel wer da prüfen darf. Das ist nicht der Mann vom Tüv oder ein Sachkundiger der es früher war sondern eine "Befähigte Person".Wie die auszusehen hat, bzw. was die für eine Ausbildung haben muss entnehmt bitte den Anlagen.Wer glaubt es gibt eine UVV für Krane die man dann beachten muss, täuscht sich. Es ist erschreckend, wie wenig Leute oft von den Vorschriften wissen, obwohl sie täglich damit umgehen. Es wird auch zunehmend weniger kontrolliert. Wenn aber was passiert, dann ist man dran. Da schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.Das habe ich nicht gewußt und das habe ich nicht gewollt akzeptiert kein Richter.Ich kann nur dazu raten, die Sache ernster zu nehmen und sich zu erkundigen wo man sich weiterbilden kann, oder wo man zumindestens die Vorschriften bekommt.Sonst kommt man ganz schnell in den Bereich der groben Fahrlässigkeit und dann holt sich die BG, die in diesem Fall nicht zahlen muss ihr Geld zurück. Sie nennen das Regress.Wenn da jemand bleibende Schäden hat wo eine lebenslange Rente gezahlt wird, steht man ganz schnell vor dem Nichts.Die beiden Bilder zeigen eine Baustelle in Düsseldorf, wo ein Kranführer einen Betonklotz angehoben hat. Der rutschte ab, stürzte in den Arbeitsraum und erschlug einen 22jährigen jungen Mann. Zugleich wurde er dann von einstürzenden Erdmassen begraben. Das was im Januar.Also, immer mit dem nötigen Augenmaß, den nötigem Respekt und den Sicherheitsvorschriften im Kopf. Die kommen nicht von ungefähr, die hat sich auch niemand ausgedacht der Langeweile hatte, sondern die wurden mit Blut geschriebenIch hoffe für alle das niemandem so was passiert und bitte, macht Euch schlau mit den Sicherheitsvorschriften, nehmt das nicht auf die leichte SchulterUnfallfreies sichere Arbeiten wünscht EuchRudi Clemens a324_326_1_.pdf a297_299_1_.pdf Neuregelung_der_Betriebssicherheitsverordnung.pdf handlungsanleitung_BetrSichV.pdf Zitieren
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