derKarl 21 Geschrieben 6. Januar 2009 Geschrieben 6. Januar 2009 (bearbeitet) Wie kann man nur die Lenkung von nem Quad oder Trike mit einer Joistik Hydrauliksterung in einer ca. 20 tonnen schweren Baumaschiene vergleichen??????Du vergleichst Äpfel mit Birnen.Der gerade umgefallene Onkel KarlDu hast das scheinbar auch nicht ganz richtig verstanden... immerhin hast du selbst ja geschrieben... Straßenzulassung??? Ohne Lenkrad???? in Deutschland????Kannste vergessen....und wenn ich das so lese dürften weder Motorräder, Trikes noch Quads eine Zulasssung besitzen (ohne Lenkrad)Also bitte selber auch nicht gleich n "pauschales Urteil" fällen (kein Lenkrad = keine Zulassung). Es ist ja zudem so, dass der Grader kein Spaßfahrzeug ist das mit 130 km/h über den Asphalt brettert sondern eine Baumaschine die (sobald sie eine Zulassung bekommen soll) eine selbstfahrende Arbeitsmaschine im Rahmen der StvZO ist (wie z.B. ein Schreitmobilbagger auch als Mobilbagger zugelassen werden kann).Warum erwähn ich jetzt den Schreitmobilbagger... auch der hat eine Hydraulische Lenkung (und kein Lenkrad) und man bekommt auch für diese Maschinen Straßenzulassungen (ohne Lenkrad, das Lenken geschieht bei denen nicht über die Joysticks sondern Ministicks bzw. Kreuzschalter auf den Sticks) Selbst diese Geräte wiegen um die 10 Tonnen.Und zum Thema Äpfel und Birnen... (beide Kernobst aus der Familie der Rosengewächse) mir schmecken beide gut und es sind die gleiche Fruchtklasse und man kann beide vergleichen (und das sag ich jetzt als ehem. Profikoch). Salatgurken Bananen und Tomaten haben auch etwas mit Erdbeeren gemeinsam... es sind alles Beerenfrüchte... Grader, Mobilbagger, Radlader, etc... sind Baumaschinen (selbstfahrende Arbeitsmaschinen) und sobald die über eine Zulassung verfügen sind die auch selbstfahrende Arbeitsfahrzeuge im Rahmen einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr laut StvZO bearbeitet 6. Januar 2009 von derKarl Zitieren
McOtti 5 Geschrieben 6. Januar 2009 Geschrieben 6. Januar 2009 HalloDas Problem dürfte die sogenannte Notlauffähigkeit sein ... Bei Fahrzeugen mit Straßenzulassung muß sichergestellt sein das bei Ausfall des Antriebes das Fahrzeug sicher gebremst und gesteuert werden kann . Das ist auch ein Problem bei den SPMT´s diese bekommen aus diesem Grund auch keine generelle Strassenzulassung. Wenn bei einen Strassenfahrzeug der Antrieb aussetzt kann ich mit verstärkten Kraftaufwand noch lenken (durch den mech. Durchtrieb) dies ist aber bei den Vollhydraulischen System nicht möglich.Stellt Euch mal vor was Ihr macht wenn von den Joystick keinerlei Steuerbefehle mehr weitergeleitet werden.Gruß Uwe Zitieren
derKarl 21 Geschrieben 6. Januar 2009 Geschrieben 6. Januar 2009 Normale Mobilbagger haben doch auch eine Hydraulische Lenkung... oder?Und nur weil die Lenkung sowie die Gangschaltung über den Stick erfolgt heist es noch lange nicht, dass diese Geräte nicht doch noch über Gas- und Bremspedal verfügen. Zumindest haben die an dem Wippschalter am linken Stick nur die Auswahl ob Vorwärts, Neutral und Rückwarts auf die Wippe gelegt. Zitieren
MaschBauer 22 Geschrieben 6. Januar 2009 Geschrieben 6. Januar 2009 Die "normale" hydrostatische Lenkung hat in D die Zulassung bis 40 km/h, bei gefederter VA und div. Auflagen auch bis 50 km/h (vgl. mit Ackerschleppern). > 50 km/h ist eine mech. Lenkung erforderlich. Wie Fendt das bei der 900er BR macht, weiß ich nicht.Auf jeden Fall hat ein Joystick keine Notlenkeigenschaft bei Ausfall der Motors bzw. der Lenkpumpe .... und das wird der Knackpunkt sein.GrußBernd Zitieren
Onkel-Karl 1 Geschrieben 6. Januar 2009 Geschrieben 6. Januar 2009 Schau doch mal wo @derkarl wohnt. Ohne Deutsche Bürokratie läst sich sowas schnell schreiben. In Österreich kaufst du dir ein Grader, gehst aufs Amt, holst dir an pikl und fährst Mit nicht so ernst gemeintem Gruß Onkel Karl Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.