Gast blackcorner Geschrieben 23. Januar 2007 Geschrieben 23. Januar 2007 Weil es schlicht und einfach VERBOTEN ist....................Ja dann sage ich andere Länder, andere Sitten, (Gesetze). Hier in der Schweiz ist es offiziell erlaubt einen Totmann zu überbrücken. Aber nur von der Steuerung IN der Kabine. Das ist ganz offiziell. Bei unseren neuen Krane die wir von LIEBHERR erhalten, wird dies standardmässig, wen der Kran uns übergeben wird, überbrückt.Im Fall eines Herzinfarktes, oder was in der Art hat man ja unten am Kran den Hauptschalter, oder den Notstoppknopf wo man eindrücken kann. Wie gesagt das ist hier in der Schweiz so vom Gesetz her zugelassen Zitieren
potain 0 Geschrieben 23. Januar 2007 Geschrieben 23. Januar 2007 HiApropos Totmann. Als ich als Kranmonteur "schnuppern" gegangen bin, hatte der Kranführer die beiden Totmänner mit zwei kleinen Plastikröhrchen, die er auf einer Seite aufschnitt und sie über die Stiele gezogen hat, hochgedrückt. Somit waren die Totmänner immer hochgedrückt. Zitieren
Gast blackcorner Geschrieben 23. Januar 2007 Geschrieben 23. Januar 2007 Apropos Totmann. Als ich als Kranmonteur "schnuppern" gegangen bin, hatte der Kranführer die beiden Totmänner mit zwei kleinen Plastikröhrchen, die er auf einer Seite aufschnitt und sie über die Stiele gezogen hat, hochgedrückt. Somit waren die Totmänner immer hochgedrückt. Das stimmt so. Dies hatte ich bei den älteren Potain auch immer so gemacht. Bei den neuen Potain, geht dies nicht mehr. Zitieren
Gast windfrei Geschrieben 23. Januar 2007 Geschrieben 23. Januar 2007 (bearbeitet) Hallo Blackcorner,Also Ich muß Dir voll und ganz zustimmen. Ich Fahre am Liebsten die LIEBHERR Krane mit der neuen Litronicsteuerung. So sauber wie mit den Kranen, kann man sonst nicht Fahren.Gruß liebherrmandas stimmt fast, lieber Blacky, LITRONIC ist gewöhnungsbedürftig und nicht für den Landwit designed worden.Zusammen mit einer SPS kann man mit dem neuen EDC drehwerk echte Abenteuer erleben, hat man diese erlebt, nachvollzogen (empfehle BAL und andere Bibeln) ist es wirklich entspannteres fahren als das ewige hinterhergeieere mit den (gar nich so schlechten) Turbokupplungen von gestern.Ich habe ein sehr delikates Projekt im Ausladungsbereich zwischen 40 und 60 Metern, im Laufenden Bahnbetrieb, zwischen den Gleisen komplett positioniert, im nachhinein muss ich sagen, es hat spass gemacht, es war eine Challenge, es war gut für das selbstvertrauen, und es war die erste Software Version auf einem nagelneuen 140er Liebherr, und es gab, und es gibt Technisch wesentlich einfachere Lösungen als LITRONIC als solches, aber jedem Hersteller das seine!beste grüßeWINDFREI bearbeitet 24. Januar 2007 von blackcorner Zitieren
Gast kalverkamp Geschrieben 24. Januar 2007 Geschrieben 24. Januar 2007 (bearbeitet) Ja dann sage ich andere Länder, andere Sitten, (Gesetze). Hier in der Schweiz ist es offiziell erlaubt einen Totmann zu überbrücken. Aber nur von der Steuerung IN der Kabine. Das ist ganz offiziell. Bei unseren neuen Krane die wir von LIEBHERR erhalten, wird dies standardmässig, wen der Kran uns übergeben wird, überbrückt.Im Fall eines Herzinfarktes, oder was in der Art hat man ja unten am Kran den Hauptschalter, oder den Notstoppknopf wo man eindrücken kann. Wie gesagt das ist hier in der Schweiz so vom Gesetz her zugelassen Im falle eines Herzinfarktes, lieber Beat, kommst Du nicht mehr dazu, den Notaus oder den Hauptschalter zu betätigen...................Auf der einen Seite legen die Schweizer Behörden wert auf eine sauteure Ausbidung für Euch Kranführer, auf der anderen erlaubt sie solche Sachen..Andere Länder, andere Sitten (Gesetze..). bearbeitet 24. Januar 2007 von blackcorner Zitieren
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