Gast kalverkamp Geschrieben 18. Januar 2007 Geschrieben 18. Januar 2007 Hi!An die Rechtsexperten...... Wie sieht das aus, wenn ich als Österrreicher ein Jobangebot in der Schweiz bekomme , einen gültigen Österreichischen Kranführerausweis besitze und Praxis über mehrere jahre nachweisen kann . Muß ich da den Schweizerischen Kranschein neu machen oder wird mein Kranschein anerkannt oder bekomme ich irgendwo ein "IC", sprich ein "International Certificate" ausgestellt . Oder muß ich, so wie mein Chef meinte, eine Art Zusatzprüfung machen?? Diese soll angeblich so um 350.-€ kosten. Das kostet hierzulande der Kranschein nicht...................... Zitieren
Gast blackcorner Geschrieben 18. Januar 2007 Geschrieben 18. Januar 2007 Hallo kalverkampHier einen Auszug von der SUVA. Dies sagen sie zum ganzen.Ausländische Ausweise (Stand 1. Januar 2006)Von der Suva anerkannte ausländische AusweiseDie Suva anerkennt auch ausländische Kranführerausbildungen, wenn sie gleichwertig sind wie die Ausbildung gemäss Kranverordnung (Art. 10 Buchstabe c).Personen, die eine solche Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen haben, können direkt einen schweizerischen Kranführerausweis beantragen. Die Kosten belaufen sich auf ca. Fr. 30.- für den Seh- und Gehörtest und Fr. 60.- für den Ausweis.Folgende ausländische Ausbildungen berechtigen zum Erwerb eines Suva-Kranführerausweises:Deutschland:Anerkannt werden von der Suva Ausbildungen und Prüfungen, die auf folgenden Grundlagen beruhen:BGG 921/ ZH 1/362 "Grundsätze für die Auswahl, Unterweisung und Befähigung von Kranführern". Bedingung: Ausbildung und Prüfung durch Institutionen, an denen Berufsgenossenschaften (BG) beteiligt sind. Die Beteiligung der BG an der Ausbildung und der Prüfung muss auf dem Original des Befähigungausweises oder Kranführerscheins ersichtlich sein. Kranführerausweise aus der ehemaligen DDR. Die so genannten "grünen Ausweise" nach der Grundlage ASAO 908/1, gleichzusetzen mit TGL 30350, ausgestellt von TU 9711 Freiberg, Aussenstelle Dresden.Für das Bedienen von Kranen in der Schweiz ist ein Suva-Kranführerausweis erforderlich.Unterlagen für den Suva-Kranführerausweis bestellen (Link ins Waswo)Frankreich:Anerkannt werden von der Suva Ausbildungen, die auf folgenden Grundlagen beruhen:für Turmdrehkrane: Recommandation R 377 für Fahrzeugkrane: Recommandation R 383Bedingung: Ausbildung und Prüfung durch Institutionen der IFTIMFür das Bedienen von Kranen in der Schweiz ist ein Suva-Kranführerausweis erforderlich.Unterlagen für den Suva-Kranführerausweis bestellen (Link ins Waswo)Österreich:Die Gleichwertigkeit gemäss Art. 10 Buchstabe c der Kranverordnung ist nicht gegeben.Weitere Länder:Die Gleichwertigkeit von Kranführerausbildungen weiterer Länder konnte wegen fehlender Unterlagen bisher nicht überprüft werden.Hier noch ein Link zu dem ganzen Thema. Wahrscheinlich ist es das beste wen Du dort mal anrufst. Ich weis nur das solche Leute von Deutschland kein Problem haben, um hier Krane zu führen. Doch bei den Österreichern, scheint dies anders zu sein. Da wird Dein Chef recht haben. Sonnst lass es mich wissen, was Du noch wissen musst. Ich frage dan nach.Personen mit einer ausländischen Kranführerausbildung und einem in der Schweiz nicht anerkannten Kranführerausweis:Diesen Personen kann ein schweizerischer Kranführerausweis ausgestellt werden, nachdem sie eine Ergänzungsprüfung bestanden haben.Diese Möglichkeit der Ergänzungsprüfung wird vom Ausbildungszentrum des Schweizerischen Baumeisterverbandes AZ SBV in Sursee (www.azsbv.ch) angeboten. Dort sind auch Unterlagen für die Prüfungsvorbereitung erhältlich.He solltest Du in die Schweiz kommen, lass Dich hier blicken Viele Grüsse Beat Zitieren
Gast kalverkamp Geschrieben 19. Januar 2007 Geschrieben 19. Januar 2007 hi Beat!Das gleiche in der Art hat mir das Arbeitsinspektorat mitgeteilt . Ist sowas wie ne Bauaufsicht...Also werde ich, wenn ich in die Schweiz kommen sollte, um dies Zusatzprüfung nicht herumkommen. Was würde denn die komplette Ausbildung kosten??? Und vorallendingen wie sieht der Kurs und die prüfung aus??Bei uns sind der Kurs 40h verteilt auf 2 wochen á 4 Tage und am 1. Samstag Praxis á ca 30 min. und am Freitag in der 2. woche prüfung. Zitieren
Gast blackcorner Geschrieben 19. Januar 2007 Geschrieben 19. Januar 2007 HalloHier habe ich einen Link, der direkt zu einem Anbieter dieses Kurses führt. Ich denke damit sollten Deine Fragen beantwortet sein. Sonnst lass es mich wissen. Doch hier in der Schweiz bezahlt dies eigentlich kein Arbeiter selbst. Dies wird alles über den Arbeitsgeber abgewickelt.Gruss Beat Zitieren
Gast kalverkamp Geschrieben 20. Januar 2007 Geschrieben 20. Januar 2007 Ist alles ein bissle verworren... Zuerst Grundkurs.... SBV Mitglieder: Fr. 525.-- / Person (inkl. Kursunterlagen und Mittagessen)SBV Nichtmitglieder: + Fr. 255.Dann der Eignungstest......SBV Mitglieder: Fr. 115.-- / Person (inkl. Kursunterlagen)SBV Nichtmitglieder: +115.-- Zuschlag AVV* / PersonUnd zuguterletzt noch die Prüfung......der OBERHAMMER vom Preis her SBV Mitglieder: Fr. 660.-- / Person (inkl. Prüfungsunterlagen)SBV Nichtmitglieder: + Fr. 0.-- Zuschlag AVV* / PersonDas ist ne schöne Stange Geld...............Nur schlauer bin ich deswegen jetzt noch nicht. Nirgends hab ich was von einer Zusatzprüfung, wie sie für mich ja in frage käme, gefunden, von Kosten gar nicht zu reden. Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.