CAT992G 5 Geschrieben 12. September 2004 Geschrieben 12. September 2004 Hallo Hobby-Juristen Wollte mal wissen wie es eigentlich mit der Rechtslage aussieht wenn man,z.B. Sonntags, in einem Steinbuch/Schotterwerk etc... unterwegs ist und es stört sich jemand (beispielsweise Werksleiter,Firmenchef) dran. Vorausgesetzt ist ein nicht komplett eingezäunter, gut zugänglicher Bruch. Zitieren
huberhias 35 Geschrieben 12. September 2004 Geschrieben 12. September 2004 halloin österreich kann ich dich klagen wegen besitzstörung wird in deutschland auch so sein.ich kann auch nicht einfach in deinem garten umherlaufen wenn du einen hast.schönen abendklaus Zitieren
HitachiBagger 6 Geschrieben 12. September 2004 Geschrieben 12. September 2004 ja klaus das stimmt. Das wird bei uns "Hausfriedensbruch" genannt. Zitieren
Gast Geschrieben 12. September 2004 Geschrieben 12. September 2004 Vom Recht an den Bildern her ists so - solange das Objekt was du fotografierstvon Außen einsehbar ist, und du fotografierst nur von Außen kann dir kein Menschwas anhaben.Gehst du aufs Grundstück ists Hausfriedensbruch. Wenn sich jemand aufregt.Aber da kann ich dich beruhigen, solche Verfahren werden zu schätzungsweise 99% eingestellt Solange du wirklich nur Bilder machen willst, und nicht anfängst zu randalierensagt normalerweise auch kein Mensch was.Gibt natürlich immer Vollidioten, hatte auch schon mal so nen Fall - ging dann überPolizei mit Gegenanzeige usw. aber die Verfahren wurden ebenfalls eingestelltwegen "keinem öffentlichen Interesse".Teilweise hört man aber auch die übelsten Geschichten von den Steinbruch-Besitzern. Wenn die Leute anfangen im Steinbruch mit den Geländemaschinenumherzukurven oder Maschinen beschädigen bzw. lautstarke Grillpartys feiernkann ich verstehen, warum mancher erregt ist wenn jemand rumläuft.Ist auch eine Sache der Haftung wenn was passiert.Wenn ich in nem Steinbruch Bilder mache und angemeldet bin muss ich meistenserst einen Zettel unterschreiben, dass alles auf eigene Gefahr geht wenn mir waspassieren sollte. Zitieren
Werner 75 Geschrieben 12. September 2004 Geschrieben 12. September 2004 ja klaus das stimmt. Das wird bei uns "Hausfriedensbruch" genannt.ja die Bezeichnung lässt aber schon sehen,dass es bei demGestz Eigentlich umSchutz der Privatsphäre ging, und ob Steinbrüche und Baustellen wirklich "privater Besitz" sind und von wem? Bei Baustellen nur vomBauherren, nicht von Baufirmen. Zitieren
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