Flockenmolly 0 Geschrieben 17. Oktober 2006 Geschrieben 17. Oktober 2006 Hallo!Ich bin neu hier und hab 'ne Menge Fragen an Euch. Ich hoffe, das ich hier ein wenig Hilfe finde...Wir bauen ein verklinkertes EFH ohne Keller schlüsselfertig und hatten nach Elektro- und Sanitärrohinstallation,, weil wir vom Bauleiter nur dumme oder gar keine Antworten bekamen, den TÜV Nord eingeschaltet, der auch zur Baubesichtigung kam. U.a. war die Dämmung unter dem Estich nicht ordnungsgemäß verlegt (Estrich war noch nicht gegossen) und musste geändert werden. Seitdem (und dem Brief an die Geschäftsleitung) sind wir wohl nicht mehr die liebsten Kunden... ****************************Jetzt fand mein Vater eine DIN:Bei Räumen, die ans Erdreich grenzen, ist eine Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 vorzusehen. Die Notwendigkeit ist vom Bauwerksplaner festzulegen. In der Regel werden PVC- oder bitumenhaltige Abdichtungen verwendet. Sollen hierauf Wärme- und Trittschalldämmungen aus Polystyrol verlegt werden, muss eine Trennschicht aufgrund von Weichmacherwanderung eingebracht werden (z.B. PE-Folie)***********************************Ist das tatsächlich eine IMMER geltende DIN?Diese Trennschicht wurde bei uns ÜBER dem Styropor, unter der Fussbodenerwärmung verlegt - in den Räumen ohne Erwärmung gar nicht.Mein Vater hat schon mehrfach erlebt, daß das Styropor aufgefressen wurde und der Estrich dann nach einigen Jahren gebrochen ist - dann ist es aber für eine Mängelrüge zu spät!Der Abt.-Leiter unseres Bauleiters sagte uns zu, vor dem Gießen des Estrichs eine Besichtigung der beseitigten Mängel mit meinem Mann durchzuführen. Außerdem sollte die noch offene Dachbodenluke wegen der aufsteigenden Feuchtigkeit dringlich abgedeckt werden (lt. TÜV), was die Baufirma auch machen wollte.Der Estrich ist mittlerweile gegossen - wir haben die Baumängelbeseitigung nicht abgenommen (hat sie überhaupt stattgefunden? Wir wissen es nicht, müssen darauf vertrauen!), da mit uns niemand eine Begehung gemacht hat und auch die Luke wurde nicht abgedeckt - das haben wir dann eine Woche nach dem Gießen selbst getan - da ist also schon jede Menge Feuchtigkeit hochgestiegen...! (Unser Rauhspund liegt da oben und wartet auf Verlegung...!)Wie können / sollen wir uns jetzt verhalten? Sind das "ernstzunehmende" Mängel oder nur "Pille-Palle"? Und wenn ernstzunehmend, was tun? Preisabzug? Und wenn ja, wieviel? Kann man das ohne Weiteres?Wir würden uns freuen, ein paar Antworten auf unsere vielen Fragen zu bekommen, denn der nette Mensch vom TÜV hält sich da auch ziemlich bedeckt.Danke und LG! Anja Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 18. Oktober 2006 Geschrieben 18. Oktober 2006 (bearbeitet) Uff, viele, manchmal schwer verständliche formulierte Fragen auf einmal... Ist das tatsächlich eine IMMER geltende DIN?Die DIN Normung gilt im Wesentlichen als allgemein anerkannte Regel der Technik, solange deren Erkenntnisse nicht auf (wissenschaftlichem) Weg widerlegt wurden.Jetzt fand mein Vater eine DIN:Bei Räumen, die ans Erdreich grenzen, ist eine Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 vorzusehen. Die Notwendigkeit ist vom Bauwerksplaner festzulegen. In der Regel werden PVC- oder bitumenhaltige Abdichtungen verwendet. Die Art der Abdichtung wird, je nach Lastfall in DIN 18195-1 vorgegeben. Dort sind auch die Lastfälle definiert. Dies bezieht sich jedoch auf Räume, die ans Erdreich grenzen, und das sind i.d.R. Kellerräume. Da dieses BV nicht unterkellert ist, greift hier die 18195 (Teil 4 -6) allenfalls bedingt. Zudem wird in ihr keine klare Aussage zur Abdichtung der Bodenplatte getroffen. Es gilt jedoch als allgemein anerkannte Regel der Technik, dass eine Abdichtung zumindest in Form einer Dampfbremse erfolgen muss. Dies wird erreicht bspw. durch das Einlegen einer Bitumen Schweißbahn auf der Bauwerkssohle unter dem schwimmenden Estrich. Diese dient gleichzeitig als Gleit- und Trennschicht und entkoppelt den Estrich vom Untergrund um spannungsfreie Bewegungen zu ermöglichen. Diese Trennschicht wurde bei uns ÜBER dem Styropor, unter der Fussbodenerwärmung verlegt..Dies ist korrekt erfolgt. Bei dem "Styropor" handelt es sich wahrscheinlich um Styrodur...in den Räumen ohne Erwärmung gar nicht. keine Wärmedämmung und/oder Trennschicht? Viele Bauträger arbeiten beim Nachweis nach EnEV mit Rechentricks um sich die Wärmedämmung der Bodenplatte zu sparen. Oftmals findet sich diese nur im Bereich des Treppenhauses wieder. Beim Öffnen einer beliebigen Türe und Betreten des Raumes "stürzt" der glückliche Bauherr dann rund 16 cm und unverhofft tiefer...Ich würde prinzipiell die komplette Bodenplatte wärmedämmen und die Trennschicht immer (s.o.) aufbringen lassen, auch wenn dies mit Mehrkosten verbunden ist.Außerdem sollte die noch offene Dachbodenluke wegen der aufsteigenden Feuchtigkeit dringlich abgedeckt werden... Aufsteigende Feuchtigkeit? Hoffentlich nicht im Mauerwerk! Vielleicht meinte der freundliche Kollege vom TÜV das Einbringen einer Dampfbremse? bearbeitet 18. Oktober 2006 von Form 8A Zitieren
Flockenmolly 0 Geschrieben 19. Oktober 2006 Autor Geschrieben 19. Oktober 2006 Hallo!Vielen Dank für die Antwort!Ja, Styrodur ist wohl der richtige Begriff!Sorry, wenn ich wirr geschrieben habe. Also, wir sind mit der Fußbodendämmung grundsätzlich zufrieden. Es wurde überall Styrodur eingebracht - und der Fußboden ist glücklicherweise überall gleichhoch Aber es kann wohl passieren (Erfahrungen meines Vaters - und das lese ich ebenso aus der DIN), das durch die Weichmacherwanderung das Styrodur "aufgefressen" wird (im Laufe einiger Jahre) und dann irgendwann der Estrich wegbricht. Das würden wir natürlich gerne vermeiden...Deshalb verstehe ich die DIN so, das zwischen Bitumen und Styrodur eine PE-Folie eingebaut werden muss. Die Frage ist nur, ob das so auch wirklich stimmt?! (Oder ob ich da etwas anderes draus lese als gemeint ist???) Der Herr vom TÜV wollte, das die Bodenluke abgedeckt wird, weil durch den Estrich Feuchtigkeit ins Haus kommt, die sich bei Nichtabdeckung im Spitzboden wiederfindet.Eine Dampfsperre ist drin - der Dachboden ist aber noch nicht weiter ausgebaut / abgedichtet (außer eben Dampfsperre und Dachpfannen) - nur den Rauhspund haben wir uns schon liefern lassen - allerdings auch noch nicht verlegt.Danke und LGAnja Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 19. Oktober 2006 Geschrieben 19. Oktober 2006 (bearbeitet) Deshalb verstehe ich die DIN so, das zwischen Bitumen und Styrodur eine PE-Folie eingebaut werden muss. Die Frage ist nur, ob das so auch wirklich stimmt?! (Oder ob ich da etwas anderes draus lese als gemeint ist???)Das hast Du richtig verstanden.Der Herr vom TÜV wollte, das die Bodenluke abgedeckt wird, weil durch den Estrich Feuchtigkeit ins Haus kommt, die sich bei Nichtabdeckung im Spitzboden wiederfindet.Das bringt wenig bis überhaupt nichts. Besser: Kontrolliertes Lüften und Beheizen nach Rücksprache und Angaben des Estrichlegers. bearbeitet 19. Oktober 2006 von Form 8A Zitieren
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