kerrie 0 Geschrieben 28. September 2006 Geschrieben 28. September 2006 Hallo,vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.... Vor meiner Tür steht ein etwas 30m hoher Turmdrehkran der Marke Arcomet. Er wird per Fernbedienung gesteuert und transportiert Ladungen die zur Komplettanierung eines alten Wohnmietshauses (5 stöckig) benötigt werden. Absperrungen der baustelle gibt es keine.Eines morgens löste sich eine Palette Kalksandsteine aus einer Höhe von ca. 20 m und fiel direkt auf mein Auto, welches ordnungsgemäss geparkt war. Die Tragschlaufen (Breitbandschlupse) des Kranes und auch die Palette waren unbeschädigt. Mein Auto ist nun schrott und versicherungstechnisch versucht man sich nun herauszuwinden bzw. die Schuld von A dem Anlieferer der Steine nach B Kranfahrer und C Bauherrn zu schieben. das alles hilft mir nur wenig weiter und ist auch ziemlich nervtötend. Vom Verlust meines Autos mal abgesehen.Nun meine Frage: Benötigt man für die Benutzung eines solchen Kranes eine besondere Zulassung oder Befähigungsnachweis? Gibt es bestimmte Bestimmungen, wann und unter welchen Voraussetzungen Lasten mit dem Kran transportiert werden dürfen? Und vor allem was alles an einer zu transportierenden Palette vorab und von wem zu prüfen ist. Danke vorab für hilfreiche Informationen.Freundliche Grüße Kerrie Zitieren
Butze 1 Geschrieben 28. September 2006 Geschrieben 28. September 2006 Hallo Kerrie,nur gut das niemand im Auto saß.....ich denke, dass es hier nicht in erster Linie eine versicherungstechnische Frage ist, sondern um eine haftungsrechtliche Frage ist - oder anders formuliert: "Wer ist dafür verantwortlich, dass es zu diesem Schaden gekommen ist?"Wie Du schilderst wurden die Steine mit dem Kran transportiert - also der Kranführer. Da es sich sicherlich um einen Angestellten der Baufirma handelt, dürfte der Angestellte und sicher auch der Kran über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sein....Also beziffere deine Schadenhöhe und stelle Schadensersatzansprüche gegenüber der Baufirma.Viel Erfolg.... Zitieren
kerrie 0 Geschrieben 28. September 2006 Autor Geschrieben 28. September 2006 Danke für die schnelle Antwort...Wollte nur noch etwas "Munition" sammeln... Schadenersatzklage läuft :-) Zitieren
Börge 1 Geschrieben 28. September 2006 Geschrieben 28. September 2006 Hallo Kerrie,so wie von Butze geschrieben ist es richtig,solange Dein Auto ordnungsgemäß geparkt war(kein Halteverbot ,Baustelleneinfahrt o.ä.) bist Du völlig aus dem Schneider!Such Dir einen Anwalt der dich vertritt und erstatte Anzeige.Der Kranfüher hat sich vom sicheren Anschlagen der Last zu überzeugen bzw. ist das die Aufgabe des Anschlägers.Im falle eines Unfalles oder Schadens ist der erste gegen den ermittelt wird der Kranführer,danach eventuell noch gegen andere,diese ist aber nicht Dein Problem.Was mich noch interessiert ,wenn die Anschlagmittel in Ordnung waren und auch die Palette unbeschädigt war,kann eigentlich nur ein mangelhaftes Anschlagen der Last oder eine unsachgemäße Bedienung des Kranes hierzu führen(starkes Bremsen beim schwenken o.ä.)halt uns mal auf dem laufenden,eventuell stell mal Bilder der Baustellensituation hier mit ein.Viel erfolg Börge/Martin Zitieren
KranFahrer 0 Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 nach einschlägigen vorschriften der berufsgenossenschaft ist der transport von paletten so wie du es geschildert hast grundsätzlich nicht zulässig.dein un-fall ein gutes beispiel warum nicht.wenn paletten und ihre ladung verrutschen/brechen liegt alles am boden.dafür gibt es spezielle vorrichtungen z.b. palettengabeln, klemmen oder körbe.voraussetzung bei allen zulässigen möglichkeiten - sicherung durch kette, gurt oder bügel sowie tragfähigeverpackung, die steine und palette umfasst.einfach mal nen gurt drum und hoch damit ist gefährlicher leichtsinn, oft gepaart mit unwissender dummheit im einklang mit faulheit.aber das alles spielt keine rolle. dein auto wurde durch jemand beschädigt, dieser JEMAND ist dir gegenüber schadensersatzpflichtig, was auch der fall wäre wenn dein auto im parkverbot gestanden hätte.die schnellste und einfachste möglichkeit wäre der sofortige ruf nach polizei UND berufsgenossenschaft gewesen.diese kannst du übrigends auch jetzt noch verständigen, hast aber sicher probleme bei der beweisführung die du nicht hättest würden die steine noch auf dem auto liegen.der unfallhergang ist sicher ganz einfach,da werden zum teil wild zusammengestellte paletten, schief und krumm, einseitig beladen einfach in umhäger gestellt ( bänder unter oder zwischen der palette durch und das ganze hängt schon beim anheben schief. eine kleine falsche oder schnelle bewegung, ein windstoss und die ganze sache fällt nach unten.ein grund dafür das der krantransport von lose in den seilen liegenden gegenständen nicht grundsätzlich zulässig ist. deine aussage ist auch ein gutes beispiel wie es in deutschland grundsätzlich ist:keiner steht zu seiner verantwortung, jeder schiebt es auf den anderen. es sollten endlich urteile her die auch das unter schwere strafe stellen!die bilder zeigen einen unfall der ohne verletzte geblieben ist, der kranfahrer sah es auf sich *zukommen* und ist aus der kabine gesprungen...... Zitieren
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