Gast Trucker09 Geschrieben 8. September 2004 Geschrieben 8. September 2004 Da ist doch platz hab schon sehr fiehl engere baustellen einfahrten gebabtda komste doch mit euren sachen locker rein ich sähe da kein problem er als fahrer ne herausforderung """ und da komme ich auch rein ohne schaden """ gruß von einem baustoff kutscher Zitieren
Werner 75 Geschrieben 8. September 2004 Geschrieben 8. September 2004 ja da hat Trucker09 sicher wieder echt! Das sieht so aus als würde man da durchkommen UND der Platz zwischen demP oller und dem Haus links vorne ist doch breiter als die Straße weiter hinten wo hinter dem Jägerzaun n Schuppen oder ne Garage steht. Wo soll denn die Baustelle eigentlich sein? Zitieren
Stefanie 0 Geschrieben 8. September 2004 Autor Geschrieben 8. September 2004 Die Baustelle ist hinter der ersten Garage rechts!Das Problem von dem Fahrer war wohl nicht das die Strasse zu eng war, sondern das er vorne nicht um die Kurve kam!Aber wir haben Park Verbots Schilder von der stadt geholt und so kann er auf der Strasse weiter ausholen!Das komische war ja das der Stein Lieferant durchkam obwohl er ein größeren Laster hat!Weiss auch nicht was das sollte,aber hauptsache bei uns geht es weiter!Grüßchen Steffi Zitieren
Liebherr 974 1 Geschrieben 8. September 2004 Geschrieben 8. September 2004 Hallo Steffi,bis Du Dir sicher, dass der Poller auf dem Privatgrundstück Deines Nachbarn steht ?Das sieht mir doch sehr danach aus, dass der Poller auf der öffentlichen Straßenfläche steht, weil die Begrenzungsmauer des Nachbarn diese Ecke eben nicht mehr umfasst. Dann müsstest Du Dich mal bei Deiner Gemeinde erkundigen.Im übrigen wäre es für Dich von Vorteil, mal gelegentlich einen Blick in einen amtlichen Lageplan aus dem Liegenschaftskataster zu werfen. Was das genau ist, lass Dir von Deinem Architekt erklären, der bei den Baugesuchsunterlagen einen haben müsste.Aus diesem Plan sind die Grenzen der umliegenden Grundstücke normalerweise ersichtlich. So ließe sich relativ einfach feststellen, auf wessen Grundstück der Poller nu steht, auf der öffentlichen Verkehrsfläche oder dem Privatgrundstück des Nachbarn.Dann wollte ich noch darauf hinweisen, dass, falls der Typ auf dem Bild der Nachbar sein sollte, er Dir unter Umständen noch einige Probleme machen könnte, weil Du sein Recht am eigenen Bild verletzt hast. Ich nehme an, dass Du ihn nicht vorher gefragt hast, ob Du sein Bild im Internet veröffentlichen darfst...........ciaoAndreas Zitieren
Muffi111 0 Geschrieben 8. September 2004 Geschrieben 8. September 2004 Also die Lösung von Max würd ich mir mal durch den Kopf gehen lassen, kenn ich von nem Arbeitskollegen, da hats auch funktioniert. Zitieren
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