Tüm abbruch 0 Geschrieben 4. Januar 2008 Geschrieben 4. Januar 2008 Hallo,mit den Arbeiten wird am 07.01. 2008 begonnen.Eine Longfront wird erst nach der Entkernungsphase im Einsatz sein.Näheres über uns können Sie folgender Homepage entnehmen www.tumabbruch.comBei welcher Firma sind Sie tätig?Mit freundlichen GrüßenY. Tüm Zitieren
Herrmann 44 Geschrieben 4. Januar 2008 Autor Geschrieben 4. Januar 2008 Hallo,das klingt sehr interessant, wird bei dem Abbruch in Höchst die Livecam aktiv sein? Die Refernzliste auf der homepage ist sehr interessant. Ich verfolge grössere Abbrüche im Rhein-Main-Gebiet, ich kannte die Tüm Abbruch Ltd vorher noch nicht. Warum haben Sie denn die Gesellschaftsform Limited gewählt? Gruß Herrmann Zitieren
max 5 Geschrieben 5. Januar 2008 Geschrieben 5. Januar 2008 Hallo Herrmann,Lies dir mal die Referenzen durch... Da findest du soetwas:"Komplettabbruch von Produktionshallen auf dem Werksgelände Fa. Rittersport, Waldenbuch/Stuttgart Abbruch ehem. Werkshallen (rd. 20.000 m³U.R.) Entsorgung von rd. 4.000 to Bauschuttmaterialien LAGA Z 2 Bauschutt Auftraggeber: Newcom Real Estate Network GmbH / IFG, Heidelberg Baussumme: rd. 100.000,-- EUR "Also ein Komplettabbruch von 20.000 m³ UBR inkl. Enstsorgung von 4000to Z2 für 100.000 Euro und das in der Nähe von Stuttgart. Da hat nur einer ein gutes Geschäft gemacht, wenn diese Angaben stimmen. Danach weiss man auch warum es eine Limited ist ;-)GrußMax Zitieren
Herrmann 44 Geschrieben 5. Januar 2008 Autor Geschrieben 5. Januar 2008 Ja, die Referenzliste erscheint mir auch etwas "geschönt". War wohl eher so, dass man als Subunternehmer bei grösseren Abbruchprojekten kleinere Arbeiten (Entkernung, Entrümpelung) tätig war. Zur Limited: Zwar ist das Haftungskapital geringer als bei einer GmbH (schon ab 1€), auf eine limited company ist Englisches Recht anzuwenden. Ebenfalls sind die Richtlinien der Publizitätspflicht zu beachten. Alle Gesesellschafterversammlungen sind in englischer Sprache zu dokumentieren und an das englische Handelsgericht zu übersenden. Rechtsstreitigkeiten sind ebenso in englischer Sprache zu führen. Das ist gerade in der Baubranche problematisch, wo mehrfach die Anwälte eingeschaltet werden. Da erscheint mir der Vorteil des geringen Haftungskapitals nicht besonders hoch zu sein. Die laufenden Kosten für Übersetzungen, Rechtsstreitigkeiten, etc. einer Ltd. sind da um einiges höher als bei einer GmbH. Daher die Frage warum die Ltd. gewählt wurdeGruß Herrmann Zitieren
Bagger-Finn 5 Geschrieben 5. Januar 2008 Geschrieben 5. Januar 2008 Tolle Firma. Mit 2-3 Baggern (wenn es sie wirklich gibt) solche Abbruchprojekte bewältigen. Hut ab. Es scheint als hätten alle anderen Unternehmer viel zu viele Maschinen für wesentlich kleinere Anforderungen. Es ist schon etwas dreist auf seiner Homepage Maschinen und Anbaugeräte abzubilden, welche Eigentum eines anderen Abbruchunternehmens sind. Bei den übrigen Maschinen handelt es sich offensichtlich um Mietgeräte (sh. Aufkleber). Zitieren
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