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Geschrieben
Hallo,

wir bauen derzeit ein Haus mit einer Garage (6mx8m) die drei Meter zum Haus hin wollen wir als Terasse nutzen. (Genemigung liegt vor).

Nun ist uns mit dem neuen Nachbarn die Idee gekommen, wegen des schöneren Bildes, das Geländer rund um die Garage zu bauen. Die Nutzung bleibt natürlich auf drei Meter begrenzt.

Geländer: Alle 1,5Meter eine 1Meter hohe Mauer die 20cm mal 20cm dick ist. In die Zwischenräume wollen wir was offenes aus Metal machen.

Kann mir jemand sagen ob wir dafür extra einen Bauantrag brauchen oder der Nachbar durch diese Veränderung keine Garage mehr dagegen stellen Darf?

Danke im Vorraus für euere Hilfe

Jan

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Geschrieben (bearbeitet)
Wenn ich die Ausführungen richtig verstanden habe handelt es sich entweder um eine Grundstücksabgrenzung zum Nachbarn hin und/oder eine Absturzsicherung des als Terasse genutzten Garagendaches.

Normalerweise braucht man für eine solche Konstruktion keine Baugenehmigung, aber obacht:
- prinzipiell regelt dies die Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes,
- manchmal gibt es Vorgaben in den Bebauungsplänen.
Ich würde dies mit dem zuständigen Hochbauamt (bzw. Bauaufsicht) abklären.
bearbeitet von Form 8A

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