ACPM 34 Geschrieben 20. Mai 2009 Geschrieben 20. Mai 2009 hi ich hab mal ne frage, wie ist das mit dem kündigen werden der probezeit wielang ist den da die frist?dankemfg toby In der Probezeit gibt es keine Frist. Wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sagen jetz ist Schluß, dann ist Schluß. Die Probezeit selbst ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Zitieren
André 139 Geschrieben 20. Mai 2009 Geschrieben 20. Mai 2009 In der Probezeit gibt es keine Frist. Wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sagen jetz ist Schluß, dann ist Schluß. Die Probezeit selbst ist auf maximal sechs Monate begrenzt.Stimmt nicht 100%:Richtig ist: Probezeit darf maximal 6 Monate betragen.Die Kündigungsfrist ist aber 2 Wochen (für beide Seiten). Nur durch Tarifvertrag (nicht durch Regelung im Arbeitsvertrag) kann die Kündigungsfrist während der Probezeit noch verkürzt werden. Grundlage ist hier § 622 Abs. 4 BGB. Durch einzelvertragliche Regelung (per Arbeitsvertrag) ist es nur möglich die Kündigungsfrist während der Probezeit zu verlängern, was aber eher selten vorkommen dürfte. Auch Kleinstbetriebe dürfen keine kürzeren Kündigungsfristen als 2 Wochen vereinbaren, was Gerüchteweise allerdings oft behauptet wird. Grüße Zitieren
koddee 12 Geschrieben 20. Mai 2009 Geschrieben 20. Mai 2009 Hallo,auch in der Probezeit gelten Kündigungsfristen. Andre hat ja dazu einiges geschrieben.Im Baugewerbe- und da scheinst du ja zu arbeiten- gilt der Bundesrahmentarifvertrag. Der sieht für das erste halbe Jahr der Beschäftigung eine Kündigngsfrist von 6 Werktagen vor. Das gilt für alle gewerblichen Arbeitnehmer in allen Betrieben des Baugewerbes. Und noch ein Tipp, weil hier doch einige abenteuerliche Ratschläge kamen. Ruft bei eurer IG BAU an.Da weiß man das.www.igbau.deEinen schönen VatertagGero Zitieren
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