Hawe 1 Geschrieben 25. Februar 2008 Geschrieben 25. Februar 2008 Hallo,sieht mir nach einer ordinären Notausschaltung aus. Fals die Fernbedienung ausfällt, kann der Kran von unten abgeschaltet werden.Das ist jetzt mal meine Vermutung.Harry Zitieren
Gast Beat Geschrieben 25. Februar 2008 Geschrieben 25. Februar 2008 sieht mir nach einer ordinären Notausschaltung aus. Fals die Fernbedienung ausfällt, kann der Kran von unten abgeschaltet werden.Nicht schlecht, sehr nahe dran. Das mit dem Notschalter (aus) ist schon mal sehr gut. Doch mit der Fernbedienung hat es auch nichts direkt zu tun.Es geht um einen Notausschalter. Im Fall das der Kranführer ein Hitzschlag oder was in der Art bekommt. So das der Kranführer ohnmächtig wird, und zusammen bricht, dadurch auch an einen Hebel hängen bleibt. Nehmen wir mal folgenden Fall an. Der Kranführer hat ein Herzinfarkt, bricht zusammen bleibt an dem Hebel von der Schwenkung hängen. Der Kran dreht, und dreht, und dreht….. Durch diesen Notaus kann der Kran nun ausgeschaltet werden. Schlussendlich kann dann auch so noch ZUSÄTZLICH die Windfreistellung eingeschaltet werden. Doch dies ist nur im Notfall zu tätigen. Es hat nicht mit dem regulären ausschalten, und Windfreistellung des Kran zu tun.Daher SOLLTE dieser Notausknopf immer auf den Stockwerk sein, wo die Bauarbeiter arbeiten, und auch für jeden Arbeiter erreichbar sein.Aber sicher nicht so, wie es bei den meinest Krane ist (ach bei unseren) der Schalter noch fast verstecken, das sicher keiner ran kommt.Ich muss hier ehrlich sagen, das dies leider fast niemand weis. Auch ich muste mich zuerst erkundigen, um was es sich bei diesem Knopf wirklich handelt und wiesi diese Windfreistellung. Erst durch LIEBHERR wurde mir die richtige Funktion dieses Knopfs erklärt. Zitieren
Gast kalverkamp Geschrieben 25. Februar 2008 Geschrieben 25. Februar 2008 So unrecht hatte Tinu dann doch nicht. Den Notausknopf hat aber die Funkfernsteuerung auch auf dem Bedienfeld. In der BA vom 112 EC-H ist diese Einrichtung auch so wie Du es beschrieben hast beschrieben. Als Not-Aus und Windfreistellung. Für den fall, das der Kran mit der FFST bedient wird. Zitieren
Gast Beat Geschrieben 26. Februar 2008 Geschrieben 26. Februar 2008 (bearbeitet) Nur kurz zur Erklärung, damit ich da nicht wieder der böse bin.Bedienung der Windfreistellung.Wen ich da so lese, wie es Tinu da geschrieben hat, und nur wenig Sachverständnis habe. Dan nehme ich an, das es sich bei dieser Windfreistellung um eine Reguläre Windfreistellung handelt. Wir dürfen nicht vergessen das wir hier auch viele Leser haben die nicht so ein grosses Sachverständnis haben wie Ihr.Doch wie es schon der Name sagt, es handelt sich um ein Notausschalter. In dem Zusammenhang mit dem Notausschalter, kann dan der Kran, auch mit den einten Knopf windfrei gestellt werden. Wie gesagt, nicht für den regulären Gebrauch gedacht. Das ist der winzige Unterschied wo ich meinte.Das einzige wo ich nicht richtig geschrieben habe, war der Anfang. Das die Aussage von Tinu total falsch ist. Die ist nicht so falsch, das stimmt nur ja zu der Aussage kann es zu Missverständnisse kommen.Wollte da mit meiner Ausage niemandem zunahe treten. bearbeitet 26. Februar 2008 von Beat Zitieren
Tinu 0 Geschrieben 26. Februar 2008 Geschrieben 26. Februar 2008 (bearbeitet) Also jetzt wollen wir doch mal das Beil begraben! Ich habe aufgrund der Indizien eine falsche Ahnnahme gemacht, wurde von den Experten korrigiert, es wurde richtig gestellt richtig erläutert und fertisch!ES WAR ALLES NUR EIN RIESEN MISSVERSTÄNDNISS!!!! Das nächstemal werde ich mich hüten wiederso drein zuschiessen und es mehr als Frage formulieren.Gruess Tinu bearbeitet 26. Februar 2008 von Beat Zitieren
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