Christoph 111 0 Geschrieben 14. Mai 2006 Geschrieben 14. Mai 2006 Hallo,ein Bekannter von mir möchte seinen Chevrolet C 40 Abschleppwagen Baujahr 1968 historisch zulassen. Das eine gewerbliche Nutzung damit nicht möglich ist, ist klar. Aber kann er denn sporadisch eigene Oldtimer damit transportieren oder ist das auch schon grenzwertig ? Und wie sieht s mit LKW-Maut, Ruhezeiten etc. aus ? Vielen Dank. Zitieren
ThomasTC75 0 Geschrieben 2. Juni 2006 Geschrieben 2. Juni 2006 Hallo,Gewerblich Nutzung nein, das ist klar. Private Nutzung mit H- Kennzeichen geht ohne Einschränkung, gelegentlicher Transport von Fahrzeugen, Fahrten zu Treffen, ... sind möglich. Möglich sind Auflagen durch die Versicherung.H- zugelassene Fahrzeuge sind, soweit ich weis, von der Maut ausgenommen (Maut nur für Fahrzeuge, die dem gewerblichen Güterverkehr dienen). Falls der Abschlepper eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine war -> auch keine Maut.Lenk- und Ruhezeiten sollten im eigenen Interesse eingehalten werden, spätetens bei einem Unfall gibt es sonst Probleme mit der Versicherung. Vom Gesetz her bin ich mir nicht ganz sicher. Ein Teil der Vorschriften kommt aus der Arbeitsschutz / Solzialgesetzgebung und ich bin nicht sicher, ob sie bei privaten Fahrten mit historischen Fahrzeugen anwendbar sind. Wenn man nicht beruflich LKW fährt, sollte es aber keine Probleme mit den Wochenlenkzeiten geben.Gruß Thomas Zitieren
Gerd Müller 0 Geschrieben 21. Juni 2006 Geschrieben 21. Juni 2006 Lenkzeiten: Das Fahrzeug dient bei der Nutzung als Oldtimer nicht der Personal und Güterbeförderung und unterliegt deshalb nicht der Fahrpersonalverordnung. Tachoscheibe/Lenkzeiten sind nicht relevant. Zitieren
Gerd Müller 0 Geschrieben 30. Januar 2007 Geschrieben 30. Januar 2007 Nach StVzO §23 "Zuteilung der amtlichen Kennzeichen" heißt es:Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, daß vor dreißig Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen istund v o r n e h m l i c h zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird..... ein amtliches Kennzeichen nach Anlage V c zugeteilt (H-Kennzeichen).Gegen eine gelegentliche gewerbliche Nutzung ist meines Erachtens also nichts einzuwenden. Grüße aus der Eifel. Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.