Gast Silberberg Engineering Geschrieben 12. Mai 2006 Geschrieben 12. Mai 2006 Die Angebote von Hausbau-Unternehmen sind vielfältig und manchmal auch unübersichtlich. Da fällt es angehenden Bauherren schwer, die einzelnen Leistungen zu vergleichen. Schnell geht der Überblick verloren. Diese Checkliste hilft dem Bauinteressenten die Qualität von Hausbau-Unternehmen zu bewerten. Denn Ihr Partner bei der Realisierung des neuen Eigenheims sollte folgende Anforderungen unbedingt erfüllen.1.Der Bauberater sollte behilflich sein bei der Grundstückssuche.2.Auch Beratungen in Sachen Baufinanzierung sollten angeboten werden.3.Renommierte Unternehmen garantieren völlige planerische Freiheiten ohne Vorgaben oder Raster4.Statt der für Bauwerke üblichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nach VOB/B bieten manche Hersteller auch bereits 5 Jahre.5.Auf die Grundkonstruktion des Hauses geben qualitätsorientierte Anbieter mittlerweile 30 Jahre Garantie.6.Bei der Produktion dürfen ausschließlich umweltfreundliche Grund- und Hilfsstoffe eingesetzt werden. Lassen Sie sich vom Bauberater entsprechende Zertifikate zeigen.7.Niedrigenergie-Häuser sind mittlerweile Standard.8.Verlangen Sie einen persönlichen Ansprechpartner während jeder Bauphase.9.Das Unternehmen sollte Haus und Keller aus einer Hand anbieten. Das bedeutet für Sie weniger Risiko und weniger Stress, da Sie nur einen Vertragspartner haben.10.Vorbereitungen für die spätere Installation von Solaranlage und Regenwassernutzungsanlage sollten ohne Aufpreis enthalten sein.11.Achten Sie auf die Ausstattungsunterschiede! Häufig gibt es Extra-Wünsche nur gegen Aufpreis. Renommierte Unternehmen hingegen bieten nicht nur Teppichboden sondern auch Bodenfliesen in einer großen Auswahl bereits zum Standardpreis. Selbst Außenfensterbänke aus Granit, Innenfensterbänke aus Marmor oder eine Vollglas-Duschkabine sind bei manchen Herstellern im Grundpreis enthalten.12.Legen Sie großen Wert auf energiesparende Technik! Den günstigsten Energieverbrauch weisen Gasheizungen mit Brennwerttechnik auf. Beharren Sie darauf, dass Ihnen diese Technik ohne Aufpreis in Ihr neues Zuhause eingebaut wird.Silberberg Engineering Zitieren
Speed 0 Geschrieben 12. Mai 2006 Geschrieben 12. Mai 2006 Super Tipps aber ich finde wenn mich selbst um das Zeug kümmert ist man immernoch am Besten beraten!!klar muss man sich verschiedene Aussagen von kometenten leuten einholen aber es wird einem wenigstens nichts angedreht was mann nicht braucht!!!! (spreche aus Erfahrung)Mfg Speed Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 12. Mai 2006 Geschrieben 12. Mai 2006 (bearbeitet) 4.Statt der für Bauwerke üblichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nach VOB/B bieten manche Hersteller auch bereits 5 Jahre.Nach VOB/B 2002 beträgt die Gewährleistungsfrist 4 Jahre. 5.Auf die Grundkonstruktion des Hauses geben qualitätsorientierte Anbieter mittlerweile 30 Jahre Garantie.Das Haftungsrisiko des Architekten und Ingenieurs auf Planungsfehler beträgt generell 30 Jahre.Gute Tipps hin, gute Tipps her, letztlich sei jedem (potentiellen) Bauherren empfohlen, die Tätigkeit des Bauherrenberaters kritisch zu hinterfragen. Das Einholen mehrerer Finanzierungsangebote und deren Plausibilitätsuntersuchung durch z.B. die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen ist dringend angeraten. Ein qualifizerter Gutachter (Architekt/Ingenieur) sollte nicht nur schon vor Vertragsunterzeichnung die Baubeschreibungen checken und auf Schwachpunkte abklopfen, sondern auch baubegleitend die Mängel dokumentieren und bei der Bauabnahme mitwirken. bearbeitet 12. Mai 2006 von Form 8A Zitieren
Litronic 0 Geschrieben 15. Mai 2006 Geschrieben 15. Mai 2006 (bearbeitet) Generell würde ich jedem zur VOB/B als Vertragsgrundlage raten.Wie schon beschrieben:- Gewährleistungszeit für Bauleistungen 4 Jahre (falls nichts anderes vereinbart; oftmals auch 5 Jahre)- für Teile von Feuerungsanlagen oder Feuerberührte Bauteile 2 Jahre- bei maschinellen oder elektronischen Anlagen bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit hat 2 Jahre (nur, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht überträgt)Diese Gewährleistungsfristen beginnen mit der Abnahme des Bauteils.(aus VOB 2002)Gruß Jonathan bearbeitet 15. Mai 2006 von Litronic Zitieren
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