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Geschrieben (bearbeitet)
Neues Schlechtwettergeld

Mit dem in 2./3. Lesung verabschiedeten Gesetzentwurf zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung wird ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Winterarbeitslosigkeit und zur Verstetigung der Beschäftigungsverhältnisse in Bau- und Saisonbetrieben geleistet.

Die wesentlichen Regelungen
Die künftige Förderung wird in das System des Kurzarbeitergeldes integriert. Das neu eingeführte Saisonkurzarbeitergeld wird bei saisonbedingtem Arbeitsausfall gewährt. Anspruch auf Lohnersatz haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den Wintermonaten Dezember bis März. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt 60 Prozent bzw. bei mindestens einem Kind 67 Prozent des letzten Nettolohns.

Als zusätzlicher Anreiz soll auf der Basis der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien im Bau eine Umlage eingeführt werden, aus der ergänzende Leistungen finanziert werden.
Diese Umlage beträgt in Zukunft 2 %. Davon zahlen die Arbeitgeber 60 % also 1,2 %. Die Arbeitnehmer übernehmen 0,8 % also 40 %.

Das bedeutet, jeder Arbeitnehmer bekommt künftig 0,8 % von seinem Lohn monatlich abgezogen.
Das Jahresgehalt eine Spezialfacharbeiters beträgt seit 1. April 14,55 €. Stunde mal 2080 Stunden.
( 40 Stunden pro Woche mal 52 im Jahr) Zuzüglich kommen noch 93 Std. 13 Monatseinkommen, so das das Jahreseinkommen 2173 Std mal 14,55 € also 31.617,15 € beträgt. 0,8 % davon ist 252,194 €

Nach der alten Regelung mußten die Bauarbeiter 30 Stunden Eingenanteil einsetzen, das entfällt künftig.
14,55 mal 30 = 436,50 Euro. Die Arbeiter stehen sich also nicht schlechter sondern besser.
252€ statt 436€
Die Arbeitgeber, die bisher 1 % Winterbauumlage bezahlt haben müssen in Zukunft 1,2 % zahlen.
Jährlich macht das 63,52 € mehr aus. Das ist mehr als überschaubar

Die umlagefinanzierten ergänzenden Leistungen umfassen unter anderem die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber. Daneben umfassen sie für die Arbeitnehmer das Zuschuss-Wintergeld (2,50 Euro) für jede aus Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde, um Arbeitsausfälle zu vermeiden. Darüber hinaus umfassen sie das Mehraufwands-Wintergeld (ein Euro) als Ausgleich für witterungsbedingten Mehraufwand bei Beschäftigungen zwischen Mitte Dezember und Ende Februar.
Jetzt haben die AN bei Schlechtwetter oder Kurzarbeit ab der 1. Stunde 60 bzw. 67 %. Der Arbeitgeber hat keine weiteren Kosten. Er hat also keinen plausiblen Grund mehr die Leute im Winter zu entlassen. Weder wegen Schlechtwetter, noch wegen Auftragsmangel.

Entlastungen für die Arbeitsagenturen
top.gif
Wichtig ist auch, dass durch den Fortbestand der Beschäftigungsverhältnisse die Arbeitsagenturen u. a. durch entfallende Arbeitslos-Meldungen und bei der Bearbeitung von Leistungsanträgen entlastet werden. Außerdem wird die Arbeitslosenversicherung finanziell entlastet.

Wenn ich richtig informiert bin, geht das am 7 April durch den Bundesrat, so das mit der Mai Abrechnung die 0,8 % vom Bruttolohn abgezogen werden.

Eine gute Lösung wovon alle drei Seiten profitieren, eine win, win, win Situation. top.gif top.gif top.gif


Rudi Clemens für Bauforum24 bearbeitet von Bauforum24

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Geschrieben
Der Bundesrat hat heute der neuen Schlechtwettergekd Regelung zugestimmt.
Das war die letzte Hürde, nun kann das umgesetzt werden. top.gif

Rudi

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