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Saison-Kurzarbeitergeld

Neue Winterregelung im Baugewerbe endlich unter Dach und Fach

Frankfurt am Main – Nach fast zweimonatigem, hartem Ringen hinter den Kulissen haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf eine Fassung des „Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung“ geeinigt. Diese Fassung wurde heute mit großer Mehrheit im Bundestag verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats gilt zurzeit als sicher.

„Es ist uns gemeinsam mit der SPD-Fraktion und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) in den vergangenen Wochen gelungen, Angriffe seitens einiger Arbeitgeber und einiger CDU/CSU-Parlamentarier abzuwehren und den ursprünglichen Gesetzentwurf in den Kernpunkten zu erhalten“, triumphiert Klaus Wiesehügel, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

Mit dem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für Betriebe mit Arbeitsausfällen in den Wintermonaten deutlich verbessert. Statt dem bisherigen Winterausfallgeld, das erst ab der 31. Stunde und nur bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen gezahlt wurde, wird erstmals in der Schlechtwetterzeit 2006/2007 bei allen Arbeitsausfällen und ab der ersten Ausfallstunde ein Saison-Kurzarbeitergeld gewährt. Die Höhe beträgt 60% des Nettoentgelts bzw. 67% des Nettoentgelts bei Arbeitnehmern mit Kind. Der Sozialaufwand wird finanziert aus einer Umlage, getragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam.

Das bisherige System der Winterbauförderung war den Arbeitgebern zu kompliziert und zu teuer. Kündigungen waren die Folge. Mit dem neuen Gesetz kann die Arbeitslosigkeit am Bau nach Schätzungen der IG BAU um rund ein Viertel reduziert werden. „Künftig haben Arbeitgeber keinen vernünftigen Grund mehr wegen des Winters Entlassungen auszusprechen“, so der IG BAU-Chef.

  • 1 year later...

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Geschrieben (bearbeitet)
Hallo,

ich habe an dieser Stelle mal eine Frage:

Seit gut eineinhalb Monaten sitzte ich auf Abruf daheim und bekomme von meiner Firma keine brauchbare Info,wann wir wieder zu arbeiten anfangen. Die meisten anderen Baufirmen sieht man bei uns auch noch nicht.
Vor allem weil es eben ein " von Woche-zu-Woche "-Leben ist und ich mir eiegndlich nur sehr kurzfristig Termine planen kann.

Habe mit ein paar bekannten von mir darüber gesprochen und jetzt stellen sich für mich ein paar fragen

Weiß jemand.....

-Ob das viele Firmen so machen,dass sie jetzt längere Zeit nichts arbeiten ,gerade bei der momentanen Witterung

-Ob es in der neuen Regelung wirklich so gute Lücken gibt die man ausnutzen kann.

-Ob es mit den kommenden Feiertagen zusammenhängen kann,dass diese vom AG dann nicht bezahlt werden müssen.

Ich möchte das nur einmal so aus reiner Neugier wissen,damit ich bei dieser Regelung auch einigermaßen den Durchblick habe. bearbeitet von johannes
  • 3 years later...
Geschrieben
Wie ist denn das im Baunebengewerbe geregelt? (Malerbetriebe, GaLaBau etc.)

Gruß
Geschrieben
Hallo,
im Gala Bau gibt es eine Regelung, bei den Malern nicht. Das ist ein wenig bedauerlich, allerdings gilt dies auch für andere Branchen, die witterungsabhängig arbeiten. Grade durch die neuen Hartz Regelungen war es wichtig solche Bestimmungen wieder einzuführen, weil doch teilweise recht lange "gestempelt" wird. Und das passiert ja auch in der Baustoffindustrie, wo ebenfalls ein Saison KUG nötig wäre. Das ist aber auch eine politische Frage.
Kleiner Tipp: wenn du in einer solchen Branche arbeitest, frag deine Gewerkschaft. Das ist die IG BAU.
www.igbau.de
Da findest du auch die Büros vor Ort.
Weiter Infos gibt es auch hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27694/Navi...Saison-Nav.html
Gruß

Gero

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